Sicherheit beim Immobilienkauf

Foto: KK
Fachkommentar von Rechtsanwältin Dr. Claudia KrappingerDie Unsicherheit am Kapitalmarkt hat zu einer massiven Steigerung der Nachfrage nach Immobilien geführt. Insbesondere in den Zentralräumen hat die Nachfrage nach Veranlagungsobjekten erheblich zugenommen. Doch gerade bei Investitionen in Anlagewohnungen bedarf es einer genauen Überprüfung der rechtlichen Gegebenheiten.
Der Ankauf von Immobilien sollte keinesfalls in Abweichung von gesetzlichen Bestimmungen, welche primär zum Schutz von Käufern eingeführt wurden, erfolgen. So ist beim Ankauf einer noch nicht gebauten oder fertig gestellten Wohnung dringlichst darauf zu bestehen, dass der Vertrag nach dem Bauträgervertragsgesetz abgewickelt wird. Beim Ankauf von bereits bestehenden Wohnungen, insbesondere bei Alt-bauten, hat eine umfangreiche Überprüfung, hinsichtlich allfälliger Altlasten, zu erfolgen. Auch die Nachfrage bei der Baupolizei ist anzuraten. Die Vertragsabwicklung selbst hat auf jeden Fall nach dem Treuhandstatut der Rechtsanwaltskammer zu erfolgen. Nur dann ist für beide Vertragsteile sichergestellt, dass keine Vermögens-nachteile erlitten werden.
Konkret erfolgt erst nach der korrekten Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer und den damit verbundenen tatsächlichen Eigentumsübergang eines Investitionsobjektes, seitens des Treuhänders die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. Damit ist mit Sicherheit gewährleistet, dass die Investition in eine Anlage- oder Vorsorgeimmobilie auch tatsächlich eine gute und sichere Investition darstellt.

«
zurück