Ehevertrag
Natürlich werden auch in Österreich alle Ehen im Himmel geschlossen – das soll auch so bleiben – dennoch: In Österreich wird derzeit jede zweite Ehe geschieden.Natürlich werden auch in Österreich alle Ehen im Himmel geschlossen – das soll auch so bleiben – dennoch:
In Österreich scheitern dennoch viele Partner und wird derzeit jede zweite Ehe geschieden. Vor diesem unromantischen Hintergrund steigt auch laufend der Wunsch von Heiratswilligen, bereits bei Eingehen der Ehe die Folgen einer allfälligen Scheidung mittels Ehevertrag vertraglich fest zu legen. In Österreich können auf Basis der Gesetzeslage nachstehende Regelungen getroffen werden wie folgt:
Vereinbarungen über die Persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, Regelungen über den Unterhalt und der Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten für den Fall der aufrechten Ehe, Vereinbarungen güterrechtlicher Natur sowie Vereinbarungen für den Fall der Trennung bzw. Scheidung.
Da jedoch auch die Lebensgemeinschaft mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, ist insbesondere auch im Fall des Zusammenlebens auf diese Art eine Trennungsvereinbarung äußerst empfehlenswert. Dadurch kann eine krasse Benachteiligung des finanziell schwächeren Partners im Fall der Trennung nach langer Lebensgemeinschaft vermieden werden kann.
Nach einem Umfangreichen Informationsgespräch kann individuell somit in „Guten Zeiten“ ein maßgeschneiderter Vertrag durch den Anwalt aufgesetzt werden, der zumeist eine faire Trennung sicherstellt.
Beratungsgespräche jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

«
zurück