Neue Ära bei den Verrechnungspreisen

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Walter Zenkl
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Walter Zenkl zum Thema.Die Globalisierung, Unsicherheiten ob der Wirtschaftsentwicklung, Begehrlichkeiten des Fiskus in Zeiten steigender Staatsverschuldung aber auch die Tendenz zu immer komplexeren steuerlichen Bestimmungen bringen eines mit sich: Unternehmer zerbrechen sich den Kopf über Verrechnungspreise. Themenschwerpunkte sind dabei insbesondere konzerninterne Finanzierungsfragen, Strukturänderungen, die Abzugsfähigkeit der Entgelte für Konzerndienstleistungen aber auch Dokumentationsverpflichtungen.
Der Entwurf österreichischer Verrechnungspreisrichtlinien sowie die kürzlich erfolgte Reform der Großbetriebsprüfung bestätigen auch in der österreichischen Finanzverwaltung diesen Themenfokus.
Für die Unternehmen resultiert daher das Erfordernis, deren Verrechnungspreissysteme intensiv zu überdenken, bietet gleichzeitig aber auch nicht zu unterschätzende Chancen! Viele sind heute mehr denn je gezwungen, Kosten einzusparen. Auch Ertragsteuern sind Kosten. Sind in einem Unternehmensteil Gewinne zu versteuern und werden andererseits im Gesamtunternehmen Verluste erzielt, so könnte sich auch die Frage stellen, ob die Verrechnungspreise „richtig“ bemessen sind. Eine optimierte, fundierte Verrechnungspreisgestaltung im Sinne der „neuen“ OECD-Leitlinien könnte sich somit in einer Gesamtschau auch als durchaus lohnend erweisen.
Der bislang häufig verfolgte Ansatz der Steueroptimierung durch Gewinnverlagerung in „günstigere Staaten“ wird angesichts der aktuellen Konjunkturlage von einer Optimierung der Verlustverwertungsmöglichkeiten und dem Bemühen der Vermeidung sog. „Verlustinseln“ abgelöst werden.
Aber Vorsicht: Auch der Fiskus steht „Gewehr bei Fuß“, wie die stark zunehmende Zahl der Verfahren im Bereich der Verrechnungspreise zeigt. Es bedarf keiner präkognitiven Fähigkeiten vorherzusagen, dass die Auswirkungen der Wirtschaftslage auch viele öffentliche Budgets tangieren werden und künftig mit verstärkter Aktivität der Finanzverwaltungen – auch in Verrechnungspreisfragen - gerechnet werden darf.

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