„Man darf nicht blind darauf vertrauen, dass Vermieter:innen bzw. Hausverwaltungen nur das verrechnen, was gesetzlich auch erlaubt ist.“
18.000 Euro zurück: Der Blick in die Betriebskostenabrechnung lohnt sich
Falsch verrechnete Instandhaltungskosten, vertauschte Heizpreise, unzulässige Zählermieten – Fehler in Betriebskostenabrechnungen sind keine Seltenheit und können Mieter:innen teuer zu stehen kommen. Genau deshalb läuft zum 13. Mal die Aktion „Wir blicken durch!" der Arbeiterkammer Kärnten und des Landes Kärnten: Bis 31. Juli haben Mieter:innen und Eigentümer:innen die Möglichkeit, ihre Betriebskostenabrechnung kostenlos prüfen zu lassen.
Was die Zahlen sagen
2025 wurden im Rahmen der Aktion 813 Wohnanlagen überprüft und mehr als 3.100 Personen beraten. In fast zwei Drittel aller geprüften Fälle mussten Vermieter:innen oder Hausverwaltungen aufgefordert werden, ihre Abrechnungen zu korrigieren. Besonders ins Auge stach ein Fall aus Klagenfurt: Trotz einer höchstgerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2022 wurden dort weiterhin Zählermieten verrechnet – erst nach Intervention der AK erhielten die Betroffenen Gutschriften von insgesamt über 18.000 Euro. „Man darf nicht blind darauf vertrauen, dass Vermieter:innen bzw. Hausverwaltungen nur das verrechnen, was gesetzlich auch erlaubt ist", betont AK-Präsident Günther Goach.
Referatsleiter Michael Tschamer, Mietrecht & Wohnen, schildert einen weiteren Fall: „Statt einer geforderten Nachzahlung von 450 Euro erhielt ein Mieter nach unserem Einschreiten plötzlich eine Gutschrift von 530 Euro. Grund war eine unzulässige Weiterverrechnung von Instandhaltungskosten. Und dieser Fall war kein Einzelfall: In mehr als 30 Abrechnungen mussten Instandhaltungsrücklagen oder Reparaturkosten herausgerechnet werden, die dort schlicht nichts verloren hatten."
So funktioniert der Check
Die benötigten Unterlagen sind auf kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen aufgelistet und können bis 31. Juli direkt auf der Website hochgeladen oder per E-Mail an bkcheck@akktn.at übermittelt werden. Nach der Prüfung folgt ein telefonisches Beratungsgespräch; persönliche Termine sind in Klagenfurt und Villach möglich. Für telefonische Auskünfte stehen die Expert:innen unter 050 477-6000 zur Verfügung.
Leistbares Wohnen als politisches Ziel
Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig sieht den Betriebskosten-Check als Teil einer breiteren Wohnpolitik: „Gerade in Zeiten steigender Wohn- und Lebenshaltungskosten ist es entscheidend, dass Menschen sicher sein können, nicht mehr zu bezahlen als rechtlich vorgesehen." Das Land setzt dabei auf die neue Wohnbeihilfe sowie eine Offensive im gemeinnützigen Wohnbau.
Die AK geht in ihren Forderungen noch weiter: Sie tritt unter anderem dafür ein, dass bei Neuwidmungen mindestens 30 Prozent der Grundstücke für den sozialen Wohnbau reserviert werden – bei Flächen aus öffentlicher Hand sogar 50 Prozent. Wohnbauförderungsmittel sollen gezielt für Dachbodenausbauten und Aufstockungen eingesetzt werden, um Bodenversiegelung zu vermeiden und leistbaren Wohnraum im Bestand zu schaffen. Darüber hinaus fordert die AK einheitliche mietrechtliche Bestimmungen, transparente Abrechnungen sowie ein Verbot befristeter Mietverträge bei gewerblicher Vermietung.