Foto: AK_Helge Bauer
Wirtschaft
13.04.2022

30 Jahre AK-Rechtsschutz: Rund halbe Milliarde Euro für Arbeitnehmer erkämpft

494,7 Millionen Euro haben die Rechtschutzexperten der Arbeiterkammer Kärnten seit 1992 für Beschäftigte erstritten. Alleine im Jahr 2021 erkämpfte der Rechtsschutz insgesamt 33,3 Millionen Euro für Kärntens Arbeitnehmer.

Arbeits- und Sozialrechtsexperten der AK Kärnten helfen bereits seit 30 Jahren Arbeitnehmern, wenn unter anderem die Auflösung von Arbeitsverhältnissen inkorrekt abläuft, Arbeitsverträge diffuse Klauseln beinhalten, Überstunden oder Kurzarbeitsstunden nicht korrekt abgerechnet werden. Ergänzt wurde die Hilfe für Arbeitnehmer durch den 2006 in Kärnten aktiven Verein (1997 gegründet) des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA), der die erste Anlaufstelle für Opfer von Firmenkonkursen ist. „Wir sind ein Bollwerk gegen Ungerechtigkeit, Bewahrer des sozialen Friedens und vor allem die Interessenvertretung der Arbeitnehmer“, bekräftigt AK-Präsident Günther Goach.

Fairness am Arbeitsplatz

Die Summe von rund einer halben Milliarde Euro, die der kostenlose Rechtschutz für AK-Mitglieder für Kärntens Beschäftige innerhalb von 30 Jahren erkämpfte, bestätigt die notwendige Hilfe der Rechtschutzexperten. „Die Arbeiterkammer achtet auf Fairness am Arbeitsplatz. Wir helfen Arbeitnehmern, zu ihrem Recht zu kommen – mit kostenloser Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen“, betont Goach.

33,3 Millionen Euro für Beschäftigte

124.429 Mal berieten und unterstützten die Arbeits- und Sozialrechtsexperten sowie der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) Hilfesuchende im vergangenem Jahr. 107.709 Mal wurde per Telefon, 8.285 persönlich und 8.435 schriftlich in der AK in Klagenfurt sowie in den weiteren sechs AK-Bezirksstellen beraten. 1.650 Arbeitsrechtsakte wurden im Vorjahr positiv erledigt. 576 Mal wurde der Klagsweg beschritten und 3,8 Millionen Euro für Dienstnehmer erkämpft. 1.074 Mal wurde außergerichtlich interveniert und 1,6 Millionen Euro für Beschäftigte zurückgeholt. Hinzu kamen im vergangenem Jahr 1.647 neue Fälle, die aktuell 248 Klagen und 1.399 Interventionen betreffen. „Überprüfung von Abrechnungen im Zuge der Kurzarbeit, Entgelt- und Einstufungsthemen sowie Auflösungen von Arbeitsverhältnissen und Beratungen bei Karenz und Kinderbetreuungsgeld forderten auch 2021 alle Kollegen im Arbeitsrecht“, bestätigte Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht und erklärt: „Bei 215 Überprüfungen der Kurzarbeitsabrechnungen 2021 erhielten mehr als ein Drittel zu wenig Entgelt. Ohne unsere Überprüfung wären 41.000 Euro für Arbeitnehmer verloren gegangen“.

Referat für Beruf, Familie und Gleichstellung

Mit dem im vergangenem Jahr gegründeten Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ erhalten Familien nunmehr eine zentrale Anlaufstelle in der AK Kärnten, um sich neben den Themen Mutterschutz und Karenz auch über sämtliche Förderungen und Familienleistungen informieren zu können. „Wenn es gilt, Beruf und Familie unter einem Hut zu bringen, sind Zeitressourcen oft besonders knapp, weshalb es wichtig ist, an einer Stelle – im Sinne eines One-Stop-Shop-Prinzips– sämtliche Informationen zu diesem Thema zu erhalten“, so Turrini. Mehr Infos unter: ktn.ak.at/berufundfamilie


Im Sozialrecht 25,8 Millionen Euro erkämpft

Im Sozialrecht wurden im vorigen Jahr 1.009 Klagsfälle abgeschlossen. Davon wurden 458 Fälle vor Gericht gewonnen und ein Gesamtwert von 25,8 Millionen Euro erstritten. Hinzu kamen 1.190 neue Vertretungsfälle für die AK-Sozialrechtsexperten. „Top-Themen waren Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie die Feststellung von Schwerarbeitszeiten, Pflegegeldansprüchen und Rehabilitationsgeld“, erklärte Gerald Prein, Referatsleiter des Sozialrechts.

Firmeninsolvenzopfer bekamen 2,1 Millionen Euro

379 Dienstnehmer bei 141 von der Insolvenz betroffenen Firmen kamen durch Unterstützung des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) 2021 zu ihrem Geld. „Der ISA in Klagenfurt ist Anlaufstelle für alle Opfer von Firmenkonkursen“, so der Leiter des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen, Herbert Diamant. Als bevorrechteter Gläubigerschutzverband errechnet der ISA im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderungsanmeldungen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds ein und vertritt die Dienstnehmer vor dem Insolvenzgericht. Zusätzlich überbrückte die AK mit Hilfe der AK-Insolvenz-Soforthilfe (max. 3.000 Euro pro Arbeitnehmer) die finanzielle Not vieler Insolvenzopfer. 2021 wurden 149 Anträge gestellt und ein Gesamtbetrag von 343.300 Euro als Überbrückungshilfe an Arbeitnehmer ausbezahlt. „Die Beschäftigten sind oft von heute auf morgen damit konfrontiert, dass sie kein Geld für ihre geleistete Arbeit erhalten haben. Wohnen, Essen, Kredite und vieles mehr können nicht mehr finanziert werden. Um die wirtschaftliche Situation dieser Menschen etwas zu erleichtern, hat die Arbeiterkammer die AK-Insolvenz-Soforthilfe 2017 ins Leben gerufen“, erklärte Günther Goach.

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