AK Kärnten hilft bei der Wohnraumbeschaffung
advantage: Welche Förderungen bietet die AK ihren Mitgliedern an?
Irene Hochstetter-Lackner: Die Kosten für Wohnraum steigen stetig, daher unterstützt die Arbeiterkammer Kärnten ihre Mitglieder mit einem zinsenlosen Wohnbaudarlehen in Höhe von bis zu 6.000 Euro. Dieses kann für den Hausbau, den Wohnungskauf, Zu- und Ausbauten sowie für Sanierungen des Eigenheims genutzt werden. Ebenso förderfähig sind Investitionen in alternative Energien wie Wärmepumpen, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen sowie Photovoltaikanlagen. Auch der Bezug einer Mietwohnung bei Genossenschaften oder Gemeinden wird unterstützt.
Wer ist antragsberechtigt?
Jeder, der zum Zeitpunkt der Antragstellung Mitglied der Arbeiterkammer Kärnten ist und sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, kann das AK-Wohnbaudarlehen „Schaffung von Wohnraum“ beantragen.
Wie sind die Rückzahlungsbedingungen geregelt?
Das Darlehen ist sowohl zinsen- als auch kostenfrei. Die Rückzahlung erfolgt – abhängig von der Darlehenshöhe, die maximal 6.000 Euro beträgt – in monatlichen Raten von bis zu 150 Euro.
Welche Unterlagen sind einzureichen und wie läuft die Antragstellung ab?
Für den Antrag werden neben dem ausgefüllten Formular Einkommensnachweise von Antragsteller:in und Mitschuldner:in aus dem Vormonat benötigt. Außerdem ist ein Nachweis über die geplante oder bereits gesetzte Maßnahme erforderlich, etwa ein Kaufvertrag, Rechnungen oder eine Wohnungszuweisung. Nach Einlangen des Antrags werden die Unterlagen geprüft. Sollten Dokumente fehlen, werden diese schriftlich nachgefordert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Darlehensvertrag von Antragsteller:in und Mitschuldner:in unterzeichnet. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Monat nach der Vertragsunterzeichnung.
Wohnraum ist besonders für junge Menschen oft kaum leistbar. Gibt es für sie spezielle Unterstützungen?
Lehrlinge, die AK-Mitglieder sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, können das AK-Wohnbaudarlehen „Junges Wohnen“ beantragen. Dieses richtet sich an Personen bis zum 35. Lebensjahr, die eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung beziehen. Die Darlehenshöhe beträgt fix 3.000 Euro. Besteht Anspruch auf den Alleinverdieneroder Alleinerzieherabsetzbetrag, erhöht sich der Betrag pro Kind um 500 Euro. Die monatliche Rückzahlungsrate liegt bei 50 Euro.
Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?
Ja, andere Förderungen oder Zuschüsse haben keinen Einfluss auf die Vergabe des AK-Wohnbaudarlehens.