Günther Goach, AK-Präsident
© Thomas Hude/AK
Ob umfassende Beratung zu Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Entgeltansprüche und soziale Leistungen – wenn es darum geht, Arbeitnehmer:innen in rechtlichen Fragen rund um Arbeit und Soziales zu unterstützen, sind die Expert:innen der Arbeiterkammer zur Stelle. So konnte das Team des Arbeits- und Sozialrechts seit 1992 bereits 688,9 Mio. Euro zugunsten der AK-Mitglieder erkämpfen. Im Rahmen eines Pressegesprächs wurde kürzlich die Rechtsschutzbilanz des Jahres 2024 präsentiert.
„Unser Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten,“ so AK-Präsident Günther Goach. Ein Beispiel für den Einsatz der AK Kärnten: Das Dienstverhältnis eines Kärntners wurde nach mehr als 22 Jahren im Unternehmen einvernehmlich aufgelöst. Jedoch blieb der Arbeitgeber dem Beschäftigten die Abfertigung schuldig, woraufhin dieser sich an die AK Kärnten wandte – die zudem auch noch die sechste Urlaubswoche beeinspruchte. Dank der Intervention seitens der AK beglich der Betrieb die offene Forderung und bezahlte den ausständigen Betrag in Höhe von 34.600 Euro (brutto). „Fälle wie diese zeigen, dass die AK mit dem kostenlosen Rechtsschutz ihren Mitgliedern ein unverzichtbares Service bietet. Es kann nicht sein, dass man hart arbeitende Menschen versucht um ihr wohlverdientes Geld zu bringen. Unsere Aufgabe ist es, die Rechte der Arbeitnehmer:innen in Kärnten zu schützen und uns für soziale Gerechtigkeit einzusetzen“, betont Goach und verweist auf die Beratungszahlen der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht im Jahr 2024: „Im vergangenen Jahr haben unsere Expert:innen 126.363 Beratungen durchgeführt und rund 81 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft.“ Dadurch erhöht sich die Gesamtsumme seit 1992 auf 688,9 Mio. Euro.
Günther Goach, AK-Präsident
© Thomas Hude/AK
Im Bereich Arbeitsrecht verzeichnete man im Vorjahr Jahr 2.480 Neuvertretungen. In 1.862 Fällen haben AK-Expert:innen interveniert, 618 Mal wurde eine Klage bei Gericht eingebracht. In Summe wurden 2.358 Akten positiv erledigt und 6,5 Mio. Euro erstritten. „Spitzenreiter bei den Beratungsthemen sind nach wie vor Auflösung von Dienstverhältnissen, Entgeltabrechnungen, unbezahlte Überstunden und falsche Einstufungen“, erklärt Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht in der Arbeiterkammer Kärnten.
Zu den Dauerbrennern zählt auch die Kündigung im Krankenstand. Goach dazu: „Beschäftigte sind nach wie vor nicht davor geschützt, im Krankheitsfall ihren Job zu verlieren. In jüngster Zeit wird seitens einzelner Vertreter der Wirtschaft sogar eine weitere Senkung des Schutzniveaus bei Arbeitsunfähigkeit gefordert, wonach die ersten drei Tage des Krankenstandes als Urlaub zu verbuchen wären. Deshalb fordern wir mehr denn je ein Kündigungsverbot im Krankenstand, insbesondere bei einem Arbeitsunfall. Wer krank oder verletzt ist, hat ein Recht auf Genesung, um danach wieder voll einsatzfähig zu sein, und sollte nicht um seinen Job oder sein Geld fürchten müssen!“
„Spitzenreiter bei den Beratungsthemen sind nach wie vor Auflösung von Dienstverhältnissen, Entgeltabrechnungen, unbezahlte Überstunden und falsche Einstufungen.“
Zu den Themen, mit denen sich die Expert:innen im Sozialrecht tagtäglich auseinandersetzen, zählen Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen, Feststellung von Schwerarbeitszeiten, Pflegegeldeinstufungen sowie Reha-Geld. Im Jahr 2024 wurden 1.124 Neuvertretungen übernommen, 855 Gerichtsakten konnten positiv abgeschlossen werden, 596 wurden aus diversen Gründen zurückgezogen, ruhend gestellt oder negativ abgeschlossen. In diesem Bereich wurden 64,2 Mio. Euro erkämpft. Auch Arbeitnehmer:innen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, werden von den Expert:innen im Sozialrecht beraten. In diesem Bereich kündigte die Regierung die Abschaffung der Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung zusätzlich zum Bezug von Arbeitslosengeld an. Goach: „Die Möglichkeit des Zuverdienstes ist jedoch insbesondere bei Langzeitarbeitslosen beschäftigungspolitisch wichtig, um die Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern und damit Verdrängungseffekte vom ersten Arbeitsmarkt zu verhindern.“
Im Falle einer Insolvenzeröffnung tritt unmittelbar der „Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA)“ auf den Plan. 2024 wurden 1.326 Kärntner:innen, die von der Pleite ihres Betriebs betroffen waren, vertreten und dadurch mehr als 10 Mio. Euro geltend gemacht. Das ISA-Team steht den Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite – es informiert über Rechte und Pflichten, berechnet Forderungen wie offene Entgelte, Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie Ansprüche auf Abfertigung Alt, meldet diese im Insolvenzverfahren bei Gericht an und stellt den Antrag auf Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH.
Der AK-Präsident erklärt: „Der Insolvenz-Entgelt-Fonds wird aus den Lohnnebenkosten gespeist. Eine weitere Senkung dieser gefährdet die Absicherung der Beschäftigten im Konkursfall. Weil es bis zu sechs Monate dauern kann, bis der IEF die Beiträge an die Betroffenen genehmigt und auszahlt, haben wir 2017 die AK-Insolvenz-Soforthilfe ins Leben gerufen, um die finanzielle Notlage der Menschen zu lindern. 2024 haben wir auf diesem Weg 232 Kärntnerinnen und Kärntnern mit 522.990 Euro geholfen. Geld, das dringend für Mieten, Lebensmittel, Energie und andere laufende Lebenserhaltungskosten benötigt wurde. Mit diesem Instrument helfen wir rasch und unbürokratisch, das Geld ist in den meisten Fällen drei Tage nach Antragstellung überwiesen.“
„Beratungen und Vertretungen finden nicht nur in der AK-Zentrale in Klagenfurt statt, wir sind auch in unseren Bezirksstellen für die Kärntner Arbeitnehmer:innen und deren Anliegen da.“
Auf das Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“ entfielen 12.317 der insgesamt 126.363 Beratungen im Jahr 2024. Das Referat bietet unter anderem Informationen zu den Themen Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit. 592 Frauen und Männer wurden mit dem kostenlosen Angebot ‚Elternfrühstück‘ erreicht. Die Veranstaltung fand 26 Mal vor Ort in den Bezirken statt, an elf weiteren Terminen konnte man online teilnehmen.
„Beratungen und Vertretungen finden nicht nur in der AK-Zentrale in Klagenfurt statt, wir sind auch in unseren Bezirksstellen für die Kärntner Arbeitnehmer:innen und deren Anliegen da“, betonen AK-Direktorin Susanne Kißlinger und AK-Direktorin-Stellvertreterin Irene Hochstetter-Lackner. Im Bereich Arbeits- und Insolvenzrecht wurden über Klagen und Interventionen 1.835 Fälle (rund. 7,1 Mio. Euro) in Klagenfurt positiv abgeschlossen, 833 in Villach/Hermagor (rund fünf Mio. Euro), 298 in Spittal/Drau (rund 619.000 Euro), 188 in Wolfsberg (rund 390.000 Euro), 285 in St. Veit (rund 2,7 Mio. Euro), 98 in Völkermarkt (rund 400.000 Euro) sowie 147 in Feldkirchen (rund 570.000 Euro). „Die Arbeiterkammer Kärnten wacht über Fairness am Arbeitsplatz und unterstützt Beschäftigte mit kostenloser Beratung und notfalls auch Vertretung vor Gericht“, fasst der AK-Präsident abschließend zusammen.
DIE FORDERUNGEN DER AK KÄRNTEN: