AK Kärnten zog erfolgreiche Rechtsschutzbilanz
Die Rechtsschutzexperten der Arbeiterkammer Kärnten können auf beeindruckende Erfolge im Dienst der Arbeitnehmer:innen seit dem Jahr 1992 zurückblicken. So zeigt auch die Vorjahresbilanz, dass die AK Kärnten insgesamt 125.550 Beratungen durchgeführt hat, davon 8.690 schriftlich, 13.596 persönlich und 103.264 telefonisch. Im Bereich Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen konnten die Experten der AK Kärnten im Jahr 2023 insgesamt 65,9 Mio. Euro für heimische Arbeitnehmer:innen erkämpfen. Dies erhöht die Gesamtsumme seit 1992 auf beeindruckende 607,9 Mio. Euro. Von den gesamt 125.550 Beratungen im vergangenen Jahr wurde rund 12.000-mal Rat und Hilfe im Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ gesucht, welches neben den Themen Mutterschutz und Karenz auch über sämtliche Förderungen und Familienleistungen informiert.
Unterstützung im Arbeitsrecht
Die Arbeits- und Sozialrechtsexperten der AK Kärnten unterstützen und vertreten Arbeitnehmer:innen bereits seit über 31 Jahren in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Demnach wurden im vergangenen Jahr 2.344 Neuvertretungen verzeichnet, darunter 479 Klagen und 1.865 Interventionen. Insgesamt wurden 2.058 Arbeitsrechtsakte positiv erledigt, wobei 479 Klagen einen Gesamtbetrag von 3,2 Mio. Euro sowie 1.579 Interventionen einen Betrag von 2,9 Mio. Euro für die Arbeitnehmer:innen einbrachten. Insgesamt wurden im Bereich Arbeitsrecht 6,1 Mio. Euro erkämpft. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Kärnten hat Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie bei Insolvenzen – ein unverzichtbarer Service der Arbeiterkammer“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Top-Themen der Arbeitnehmer:innen
Die Spitzenreiter bei den Beratungsthemen blieben die gleichen: „Wie bereits im Vorjahr geht es um Entgeltabrechnungen, falsche Einstufungen, Auflösungen von Arbeitsverhältnissen und unbezahlte Überstunden. Mittels Intervention und nötigenfalls Klage können wir unseren Mitgliedern helfen“, erklärt Max Turrini, Leiter des Arbeits- und Sozialrechts in der AK Kärnten. Die Auflösungen im Krankenstand bleiben ein Dauerbrenner in der Beratung der AK-Experten. „Arbeitnehmer:innen sind nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während des Krankenstandes geschützt, deshalb fordere ich erneut ein Kündigungsverbot im Krankenstand“, so Goach.
Unterstützung im Sozialrecht
Im Bereich des Sozialrechts wurden im vergangenen Jahr 1.225 Neuvertretungen verzeichnet, darunter 538 im Bereich von Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen und Feststellung von Schwerarbeitszeiten. 55 Fälle betrafen Versehrtenrenten, Ausgleichszulagen und Sonstiges. 276-mal ging es um Rehageldansprüche und 356-mal um Pflegegeld. Insgesamt wurden 1.418 Klagsfälle abgeschlossen, wobei 774 positiv und 644 negativ abgeschlossene Gerichtsakte zu verzeichnen waren. Die Sozialrechtsexperten erkämpften einen Gesamtbetrag von 54 Mio. Euro für die Arbeitnehmer:innen im Sozialrecht. „Vermehrt werden Menschen auf den Arbeitsmarkt entsendet, da teilweise die Begutachtung von Anstalten nicht mehr mit entsprechender Qualität durchgeführt wird“, unterstreicht Goach und bekräftigt: „Entscheidungen müssen wieder dort getroffen werden, wo Härtefälle bekannt sind, also regional und nicht zentral an einer Stelle irgendwo in Österreich!“
Insolvenzhilfe
Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) hat im Jahr 2023 735 Fälle vertreten und dabei 5,8 Mio. Euro für die Betroffenen eingefordert. Insgesamt waren 295 Unternehmen von Insolvenzen betroffen. „Der IEF, der Insolvenzentgeltfonds, wird aus den Einnahmen der Lohnnebenkosten finanziert. Sollten die Lohnnebenkosten gesenkt werden, wer hilft dann Insolvenzopfern in Zukunft?“, fragt Goach und betont: „Damit nicht genug: Pension, Krankenstand oder Pflegurlaub stehen hinter Lohnnebenkosten. Die Senkung würde bedeuten, dass es weniger Sozialleistungen für Arbeitnehmer:innen gibt!“ Die Arbeiterkammer Kärnten überbrückte überdies die finanzielle Not vieler Insolvenzopfer mit der AK-Insolvenz-Soforthilfe, wobei im Jahr 2023 207 Anträge gestellt und ein Gesamtbetrag von 434.640 Euro als Überbrückungshilfe an die Arbeitnehmer:innen ausbezahlt wurde. „Die Arbeiterkammer wacht über Fairness am Arbeitsplatz und unterstützt Arbeitnehmer:innen mit kostenloser Beratung und Vertretung vor Gericht“, so der AK-Präsident abschließend und hebt hervor: „Die Gesamtsumme der erkämpften Beträge von 1992 bis 2023 beläuft sich auf 607,9 Mio. Euro. Die AK Kärnten bietet eine entscheidende Unterstützung für Arbeitnehmer:innen in Kärnten, die ihre Rechte im Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht verteidigen möchten!“