AK: Konsumentenschutz zieht positive Bilanz
Die Konsumentenschutzexperten der Arbeiterkammer Kärnten erkämpften rund 697.000 Euro. „Das kostenlose Service des Konsumentenschutzes, mit Unterstützung des Landes Kärnten, kann jede Kärntnerin und jeder Kärntner in Anspruch nehmen. Unabhängig davon, ob man AK-Mitglied ist oder nicht“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Kostenloses Service
Insgesamt wurden 53.647 Beratungsleistungen für die Kärntner erbracht, was einem Plus von zwei Prozent gegenüber 2022 (52.512 Beratungsleistungen) entspricht. Davon wurden 20.280 Beratungsleistungen telefonisch, 29.446 schriftlich und 3.921 in einem persönlichen Gespräch erbracht. Insgesamt wurden den Kärntnern von den AK-Konsumentenschutzexperten 696.895,30 Euro zurückgebracht. Der Konsumentenschutz unterstützte Betroffene kostenlos auch beim Durchsetzen ihrer Ansprüche vor Gericht. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 72 Klagen bei Gericht eingebracht, dabei wurden insgesamt 27.803,18 Euro für Betroffene erkämpft.
Aktion Betriebskostencheck
Die Aktion Betriebskostencheck (Aktionszeitraum Juni bis September) wurde ebenfalls erfolgreich durchgeführt. Dabei wurden die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen von 646 Wohnungsanlagen überprüft, was einer Steigerung von 198 Wohnungsanlagen bzw. 44 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. In den verschiedenen Themenbereichen war nach den Verteilungen auffällig, dass vor allem die Anfragen in den Bereichen Wohnen (+13 Prozent), Energie (+185 Prozent) und Versicherungen (+24 Prozent) gestiegen sind, wobei die Ursache sicher mit der allgemeinen Teuerung vor allem in diesen Bereichen zusammenhängt.
Rechtliche Hilfestellung
Im Bereich des „Allgemeinen“ Konsumentenschutzes standen die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Gewährleistung und Garantie, Preisen und Gebühren, sowie Fragen zur Vertragsauflösung (Kündigung/Rücktritt/Storno) und der Einziehung von Forderungen und Schadenersatz. Der Fokus lag darauf, Verbrauchern in diesen rechtlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu bieten.
Die häufigsten Anfragen
Im Bereich Geld waren die Anfragen (2.960 Beratungen) vor allem auf Kredit- und Finanzierungsfragen (Wohn-, Konsumkredit, Leasing etc.) sowie Betrügereien im Zahlungsverkehr, wie Onlinebankingbetrug und Phishing, ausgerichtet. Hier stand der Konsumentenschutz bereit, um Verbraucher vor finanziellen Risiken und Betrugsversuchen zu schützen.
Der Telekom-/Internetbereich (2.636 Beratungen) verzeichnete eine Zunahme von Anfragen zu Internetbetrügereien, darunter Identitätsdiebstahl und Fake-Shops. Der Konsumentenschutz adressierte diese Problematik, um Internetnutzer vor betrügerischen Machenschaften zu sensibilisieren und zu schützen.
Im Versicherungsbereich (2.454 Beratungen) fokussierten sich die Anfragen vor allem auf Leistungs- und Deckungsfragen zu Haushalts-, Eigenheim- und Rechtsschutzversicherungen. Hier ging es insbesondere um Situationen, in denen Versicherungsnehmer im Schadensfall eingeschränkt oder gar nicht entschädigt wurden. Auch Fragen zur Kündigung von Versicherungsverträgen wurden behandelt.
Im Bereich der Reise (4.031 Beratungen) waren die Anfragen hauptsächlich auf Probleme im Zusammenhang mit Flügen ausgerichtet. Hierzu gehörten verzögerte Zahlungen oder die Nichtzahlung von Ausgleichsleistungen sowie Rückerstattungen von Ticketpreisen, wobei der Konsumentenschutz Unterstützung und Lösungen für betroffene Reisende bot.
Im Wohnbereich – mit insgesamt 20.089 Beratungen – waren neben den üblichen Anfragen, wie Vertragsauflösung, Mietzinsminderung, Schimmel und Wohnungszustand bei Rückgabe, besonders Anfragen zu Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnungen auffällig. Das Thema Teuerung, insbesondere im Bereich Energie und Dienstleistungen (Anlagenbetreuung, Schneeräumung) sowie Kommunalabgaben, führte zu vermehrten Anfragen. Viele Mieter sahen sich im Vergleich zum Vorjahr mit höheren Nachzahlungsforderungen oder stark reduzierten Guthabensmitteilungen konfrontiert, was den gesteigerten Beratungsbedarf in diesem Bereich erklärt.
Das sind die Forderungen der AK Kärnten:
- Entkoppelung der Mieten von der Inflation bzw. Beschränkung der Anpassung auf maximal zwei Prozent pro Jahr.
- Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel
- Verbraucherbildung an allen Schulen als eigenes Unterrichtsfach
- Einhaltung des Preisauszeichnungsgesetzes
- Begrenzung von Überziehungszinsen
- Insolvenzabsicherung bei Fluglinien
- Befristete Mietverträge abschaffen
- Vorauszahlungen einschränken