Reisethemen beschäftigten die Konsumentenschutz-Experten der AK Kärnten 2020 weit mehr als sonst. – Foto: Pixabay/markusspiske
Wirtschaft
17.03.2021

AK-Konsumentenschutzbilanz 2020: 300 Prozent mehr Anfragen zu Reise-Themen

Corona-bedingt gingen die Anfragen zu Reisethemen bei den Experten im Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Kärnten extrem nach oben. Trotzdem gab es auch 2020 am meisten Beratungen zu Miet- und Wohnrecht. Der Beratungsanstieg betrug 48 Prozent zum Vorjahr (2019).

Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten blickte auf das Jahr 2020 im Konsumentenschutz zurück. Demnach gab es 54.423 Beratungen und es wurden 530.902 Euro erkämpft. AK-Präsident Günther Goach spricht von einem Beratungsanstieg von 48 Prozent zu 2019. Und er verspricht: "Kein Streitwert ist uns zu klein!" So handelte es sich beim niedrigsten Streitwert um sieben Euro an Mahngebühren, die ein Online-Verkäufer verrechnen wollte, obwohl die Rechnung bezahlt worden war. Erst nach mehrmaliger Intervention der AK hat sich das Thema erledigt. Der höchste Streitwert betrug 18.000 Euro – ein Kasko-Versicherungsfall.

Miet- und Wohnrecht weiterhin Problembereich Nummer 1

Die Themen-Reihenfolge (Bild) ist laut Goach "interessanterweise trotz Corona gleich geblieben". Den ersten Platz belegt weiterhin das Miet- und Wohnrecht. Dazu gab es 16.460 Anfragen (30,2 Prozent aller Anfragen). Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes: "Vorrangig ging es um Abrechnungen der Betriebs- und Heizkosten, den Wohnungszustand bei Rückgabe, Maklerprovision, die Kautionen, aber auch die Berechnungen der Miete und der Finanzierungsbeiträge der Gemeinnützigen Genossenschaften."

Jährlicher "Betriebskostenchek"

Jedes Jahr gibt es auch die Aktion "Betriebskostencheck", die ebenfalls vom Land finanziell unterstützt wird. 1.829 Kärntner machten 2020 davon Gebrauch. Mehr als zwei Drittel der Beratungen wurden wegen Corona über ein eigenes Online-Portal abgewickelt. Persönliche Beratungen wurden von 30 auf 40 Minuten erweitert. "In über 400 Fällen erhob die AK Einspruch gegen die Abrechnung", berichtet Goach aus der Statistik. Auch heuer gibt es den "Betriebskostencheck" wieder zwischen Mitte Mai und Ende Juli.

Diese Themen wurden 2020 besonders häufig nachgefragt. – Grafik: AK Kärnten

"Gutscheine dürfen nicht verloren gehen"

Das Thema Reisen löste 2020 enorm viele Anfragen aus – 14.266 waren es im vergangenen Jahr, was einem Anstieg von 307,6 Prozent entspricht. Achernig: "Wir sind noch immer dabei, Fälle abzuarbeiten. Und es trudeln auch noch laufende neue herein." Oft gehe es um Fluglinien, die nicht oder verspätet rückgezahlt haben, teilweise laufen auch Klagen. Stornierte Pauschalreise beschäftigten die Kärntner ebenso.

Und oft wurden für abgesagte Flüge, Events oder Reisen auch Gutscheine als Ersatz angeboten. Daher fordert Goach Rechtssicherheit, wenn Gutscheine aufgrund von gesetzlichen Regelungen ausgestellt werden oder freiwillig angenommen werden. "Für den Fall einer Insolvenz des Veranstalters oder der Airline muss gesetzlich sichergestellt werden, dass die Gutscheine für die Konsumenten nicht verloren sind."

Kauf und Geld

Auf dem dritten Platz der Themen landete der Kauf mit 6.290 Beratungen, was einem leichten Anstieg entspricht. Hier ging es laut Achernig vor allem um Fragen zu Internet-Käufen. Typische Probleme waren Zustellung und Gewährleistungsabwicklung.

Zum Thema Geld gab es zwar nur 2.162 Anfragen, doch Goach ist dennoch ein Problem aufgefallen: "Mit 31. Jänner ist die Kreditstundung ausgelaufen. Um Kreditnehmer mit Zahlungsschwierigkeiten zu entlasten, müssen die Stundungen spesen- und zinsfrei sein und jedenfalls bis Jahresende verlängert werden."

Sport und Freizeit

Zu Sport bzw. Freizeit kamen 3,3 Prozent aller Anfragen. Achernig dazu: "Vielfach ergaben sich hier Fragen zur Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Absagen von Konzerten oder Kulturveranstaltungen. Ob Fitness und Yoga, Personal Training oder Sportkurse für Kinder: Anbieter dieser Aktivitäten konnten zu Beginn der Pandemie keine Leistungen mehr erbringen. Bei Dauermitgliedschaften oder Freizeitdienstleistungen entfiel für den entsprechenden Zeitraum der Beitrag und bereits geleistete Zahlungen konnten zurückgefordert werden."

Übrigens: Da die AK die einzige Konsumentenschutz-Organisation in Kärnten ist, kann sich jeder beraten lassen – auch Nicht-AK-Mitglieder. Dafür erhält die AK jährlich vom Land Kärnten eine Subvention von rund 320.000 Euro. Rund zwei Drittel jener, die Rat suchen, sind keine AK-Mitglieder.

Forderungen der AK Kärnten

Aus den Konsumentenschutz-Themen leitet die AK Kärnten wie gewohnt Forderungen ab:

  • Kreditstundungen sollten verlängert werden. Die AK fordert, dass der Rechtsanspruch auf Corona-bedingte Ratenstundung bis Jahresende verlängert wird. Zusätzlich sollte er u. a. auch auf die Rückzahlung von Raten für Finanzierungsleasing ausgedehnt werden. Es dürfe keine Negativ-Einträge beim Kreditschutzverband oder bei Bonitätsdatenbanken geben.
  • Insolvenzabsicherung bei Fluglinien wie es bei Pauschalreisen der Fall ist. Diese Absicherung sollte auch auf Gutscheine erweitert werden (bei Reiseveranstaltern wie bei Fluglinien).
  • Einschränkungen von Vorauszahlungen, denn vor allem Flug- und Eventtickets werden oft lange im Voraus gekauft und bezahlt. Bei Absagen kommt es oft zu Problemen. Es sollten geringere Anzahlungen (z. B. bei Flugbuchung) anfallen.
  • Es sollte gesetzlich geregelt werden, dass Banken für Guthaben auf dem Girokonto keine "Strafzinsen" (Negativzinsen) verrechnen dürfen. Bei Konto-Überziehungen betragen die Zinsen durchschnittlich 10,5 Prozent, was sehr hoch ist. Für Guthaben liegen sie bei null. Die AK fordert einen Corona-Sonderzinssatz für Überziehungen, der fünf Prozent beträgt und damit nicht teurer ist als ein Konsumkredit.
  • Aus für befristete Mietverträge! Außer bei Eigenbedarf von Vermietern, ihren Kindern oder Enkeln.
  • Nein zu Bankomat-Gebühren.
  • Verhältnismäßigkeit von Inkasso-Kosten. Die Höchstsätze sollten jährlich veröffentlicht werden. Die erste Zahlungserinnerung sollte kostenlos erfolgen – bei weiteren Mahnungen müssten Spesen in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
  • Eigener Unterrichtsgegenstand "Verbraucherverhalten" an Pflichtschulen.
Stephan Achernig (links) mit Günther Goach – Foto: AK/Johannes Puch
Reisethemen beschäftigten die Konsumentenschutz-Experten der AK Kärnten 2020 weit mehr als sonst. – Foto: Pixabay/markusspiske
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