„Wir evaluieren unser Beratungsangebot permanent und passen dies an die Bedürfnisse unserer Mitglieder an.“
AK optimiert Beratungszeiten
Persönliche Beratungstermine rücken nun, da die Pandemie für beendet erklärt ist, wieder vermehrt in den Vordergrund. Daraus folgend werden Beratungen via Telefon verminderter in Anspruch genommen. Günther Goach, AK-Präsident, meint: „Wir evaluieren unser Beratungsangebot permanent und passen dies an die Bedürfnisse unserer Mitglieder an.“ So werden telefonische Beratungen rund um das Arbeitsrecht ab 20. März 2023 zu folgenden Zeiten angeboten: von Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Persönlich vs. Telefonisch – laufende Verfügbarkeit
Von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr werden weiterhin persönliche Beratungstermine vergeben. Telefonisch ist das Arbeitsrecht ebenso in diesen Zeitrahmen verfügbar. „Wir reagieren laufend auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Menschen, die bei uns Rat suchen. Die neuen telefonischen Beratungszeiten werden auch in Zukunft genau unter die Lupe genommen, damit wir gegebenenfalls wieder reagieren können“, so Max Turrini, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Kärnten.
„Wir reagieren laufend auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Menschen, die bei uns Rat suchen. Die neuen telefonischen Beratungszeiten werden auch in Zukunft genau unter die Lupe genommen, damit wir gegebenenfalls wieder reagieren können“