„Unser Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten.“
AK Rechtsschutzbilanz: Unterstützung für Arbeitnehmer:innen
Eine zentrale Funktion der Arbeiterkammern ist die rasche und unkomplizierte Unterstützung von Arbeitnehmer:innen in Rechtssachen rund um den Arbeitsplatz. Zu Jahresbeginn zog die AK Kärnten Bilanz über das Rechtsschutzjahr 2025 – und richtete den Blick auf die arbeitsrechtlichen Themen der Gegenwart und Zukunft. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Kärnten hat Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers. Unser Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Die Leistungen der Arbeiterkammer wurden im Vorjahr erneut stark in Anspruch genommen – ein Zeichen für die Wichtigkeit eines solchen Angebots abseits von gewöhnlichen Rechtsschutzversicherungen. 127.266 Menschen (2024: 126.363) wurden im Vorjahr von Expert:innen im Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht sowie im Bereich Beruf, Familie und Gleichstellung vertreten. Dabei wurden durch Interventionen und Klagen insgesamt 77,1 Mio. EUR (2024: 81 Mio. EUR) erstritten.
Unbürokratisch und schnell
Eine wichtige Zuständigkeit der Abteilung Rechtsschutz sind Firmeninsolvenzen. Im Fall einer Insolvenz verlieren Arbeitnehmer:innen oft unerwartet ihren Job – die Arbeiterkammer hilft hier schnell und unbürokratisch innerhalb weniger Tage. „Da es bis zu sechs Monate dauern kann, bis der Insolvenz-Entgelt-Fonds Leistungen genehmigt und auszahlt, wurde 2017 die AK-Insolvenz Soforthilfe eingerichtet. Die Auszahlung erfolgt meist innerhalb weniger Tagen nach Antragstellung, um die laufenden Lebenserhaltungskosten begleichen zu können“, erklärt Goach. Weiters unterstützt die Arbeiterkammer etwa bei ausstehenden Engelten, unbezahlten Überstunden oder nicht korrekt abgerechneten Sonderzahlungen.
Rechtsschutz Zahlen und Fakten 2025
Arbeitsrecht:
2.512 erledigte Akte (2024: 2.358)
2.441 Neuvertretungen (2024: 2.480)
7,9 Mio. EUR an ausstehenden Entgelten, unbezahlten Überstunden oder nicht korrekt abgerechneten Sonderzahlungen erkämpft (2024: 6,5 Mio. EUR)
Sozialrecht:
1.144 Neuvertretungen (2024: 1.124)
1.048 Klagen abgeschlossen (2024: 1.451)
56,1 Mio. EUR erstritten (2024: 64,2 Mio. EUR)
Beruf, Familie und Gleichstellung:
13.097 Beratungen (2024: 12.317)
26 Elternfrühstücke, davon 14 vor Ort und 12 online mit 547 Teilnehmer:innen
Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA):
1.380 Beschäftigte vertreten (2024: 1.326)
13,1 Mio. EUR geltend gemacht (2024: 10 Mio. Euro)
AK-Insolvenz-Soforthilfe:
441 Kärntner:innen (2024: 232) konnte mit insgesamt einer Mio. EUR (2024: 522.990 EUR) geholfen werden.
Auch in den Kärntner Bezirksstellen der Arbeiterkammer werden arbeits- und sozialrechtliche Beratungen regelmäßig in Anspruch genommen. Im Jahr 2025 wurden hier insgesamt 3.892 Fälle (2024: 3.684) bearbeitet und rund 21 Mio. EUR (2024: 16,8 Mio. EUR) für die Betroffenen erwirkt.
Im Sozialrecht verzeichnet die AK Kärnten eine besonders hohe Erfolgsquote. Mehr als jede zweite Klage in Pflegegeld- und Reha-Verfahren gegen die Pensionsversicherung (PVA) ist erfolgreich. „Das zeigt deutlich, dass es in der Beurteilungspraxis erheblichen Ver besserungsbedarf gibt. Im österreichweiten Vergleich ist Kärnten hier deutlich an der Spitze. Wer einen negativen Bescheid auf einen Pensions- oder Reha-Antrag erhält, sollte nicht zögern, rasch die Beratung durch unsere Expert:innen in Anspruch zu nehmen“, so Goach.
Benachteiligung älterer Arbeitnehmer:innen
Die Herausforderungen, denen Arbeitnehmer:innen sich stellen müssen, werden zunehmend komplexer. Insbesondere ältere Arbeitnehmer:innen sind etwa durch die zunehmende Geschwindigkeit im Zuge der Digitalisierung gefordert. Infolgedessen zeigt sich seit der Pandemie ein problematischer Trend: Immer häufiger treffen Kündigungen Über-60-Jährige, auch wenn diese zum Teil seit Jahrzehnten im Betrieb arbeiten. Einmal gekündigt, findet diese Gruppe an Arbeitnehmer:innen nur schwer eine neue Stelle.
Angesichts der Debatte um steigende Pensionsantrittsalter plädiert die Arbeiterkammer daher für einen fairen Umgang mit älteren Arbeitnehmer:innen – und dafür, sich im Fall von Ungerechtigkeit an den AK-Rechtsschutz zu wenden. „Viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich gegen unfaire Kündigungen wehren können“, erklärt Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Recht in der AK Kärnten. „Kündigungen können wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden, wenn sie die wesentlichen Interessen der Betroffenen stark beeinträchtigen und nicht sachlich gerechtfertigt sind.“
„Viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich gegen unfaire Kündigungen wehren können.“
Besonders geschützt sind ältere oder langjährig Beschäftigte, sofern sie mindestens sechs Monate im Betrieb tätig waren und der Betriebsrat der Kündigung nicht zugestimmt hat. Turrini: „Die Folgen eines Jobverlusts sind für Menschen ab 50 besonders gravierend. Studien bestätigen, was viele Betroffene erleben: Trotz Fachkräftemangels werden ältere Menschen systematisch benachteiligt.“ Eine SORA-Studie aus dem Jahr 2023 zeigt, dass in fast jedem zehnten Bewerbungsprozess eine Diskriminierung nachweisbar war. Drei von zehn Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten stellen keine 60- bis 64-Jährigen ein. Rund ein Drittel der Frauen wechselt nicht direkt vom Job in die Pension, sondern in die Arbeitslosigkeit. „Betriebe müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Ein Bonus Malus-System soll jene unterstützen, die Ältere beschäftigen – und jene zur Kasse bitten, die sich ihrer Verantwortung entziehen“, betont AK-Präsident Goach.
Arbeitnehmer:innen unter Druck
Doch auch jüngere Beschäftigte sind zunehmend gefordert – ein Umstand, der nicht selten zu Langzeitkrankenständen aufgrund von psychischer Belastung führt. Diese Belastungen werden im Arbeitnehmer:innenschutz nach wie vor unterschätzt und selten systematisch erhoben. Hohe Arbeitsdichte, Personalmangel und permanenter Zeitdruck prägen den Alltag vieler Beschäftigter. Präventive Maßnahmen fehlen häufig, reagiert wird oft erst dann, wenn Menschen bereits erkrankt sind. Gleichzeitig stehen Führungskräfte diesen Herausforderungen vielfach ohne ausreichende Schulung oder Ressourcen gegenüber.
„Wir werden Sicherheitsvertrauenspersonen gezielt weiterbilden, damit sie Kolleg:innen wirksam unterstützen können.“
Wichtig ist in diesem Kontext die Ausbildung betriebsinterner Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Sie beraten die Arbeitnehmer:innen in Sicherheits- und Gesundheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. In Kärnten stehen aktuell zu wenig Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung – ein Umstand, den die Arbeiterkammer ändern möchte. Ab Herbst 2026 sollen es hier kostenlose Angebote über die AK-Akademie geben.
Um die Belastungen von Arbeitnehmer:innen besser zu verstehen, hat die AK mit dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) eine Befragung unter Kärntner SVP durchgeführt. „Die Ergebnisse sind ein klarer Auftrag auch an uns. Wir werden Sicherheitsvertrauenspersonen gezielt weiterbilden, damit sie Kolleg:innen wirksam unterstützen können“, so Turrini.
© AK | Thomas Hude
Forderungen der Arbeiterkammer
- Die Finanzierung der AUVA und der ÖGK ist sicherzustellen, um ihre wichtigen Aufgaben im Bereich Prävention, Gesundheitsvorsorge und Arbeitnehmer:innenschutz auch in Zukunft in einer hochwertigen Qualität zu erbringen.
- Die gesetzliche Grundlage für ein Krankenstandsmonitoring ist zu etablieren, um die Durchführung von branchenspezifischen Gesundheitsmaßnahmen und Schwerpunktaktionen durch die Sozialversicherungsträger zu ermöglichen. Folgeerkrankungen, die sich aus psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ergeben, sind als Berufskrankheit anzuerkennen.
- Es sind öffentliche Mittel für die Durchführung betrieblicher Gesundheitsförderung bereitzustellen.
- Es müssen strengere Vorgaben im Hinblick auf die Begutachtungspraxis durch die Sozialversicherungsträger zur Hintanhaltung der zahlreichen sozialgerichtlichen Verfahren eingeführt werden.
- Die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern muss gestärkt werden.
- Der Leistungsausschuss in der Pensionsversicherungsanstalt muss wieder eingeführt werden.
- Ein transparentes Monitoring der Betriebe zur Älterenbeschäftigung ist sicherzustellen.
- Ein Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen, das die Unternehmen in die Pflicht nimmt, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen, ist zu etablieren.