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Leben
13.06.2025

AK-Steuer­spartage: 8,7 Mio. Euro zurück­geholt

Rund 10.000 Arbeitnehmer:innen profitierten von der zweimonatigen Aktion „Holen Sie Ihr Geld zurück“ der AK Kärnten.

Insgesamt nahmen 9.897 Arbeitnehmer:innen das Angebot der AK in Anspruch, ein deutlicher Anstieg von 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Egal, ob einzelne Fragen telefonisch geklärt oder der gesamte Steuerausgleich im Rahmen einer persönlichen Beratung gemacht wurden: Wir haben im Aktionszeitraum 9.897 Beschäftigten geholfen. Das ist eine Steigerung gegenüber 2024 (siehe Online-Beitrag aus dem Vorjahr) um 31 Prozent! Der zurückgeholte Betrag vom Finanzamt hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rund 4,6 Millionen auf mehr als 8,7 Millionen Euro fast verdoppelt“, so AK-Präsident Günther Goach. Von den Beratungen erfolgten 7.897 telefonisch, 1.585 persönlich, 415 Anfragen wurden schriftlich bearbeitet.

Goach unterstreicht die Bedeutung des Angebots: „Unser umfassendes, kostenloses Steuerservice hat das Ziel, den Menschen so unkompliziert und schnell wie möglich, zu viel bezahltes Geld zum Fiskus zurückzuholen!“ Insgesamt konnten im Zeitraum vom 3. März bis 30. April 2025 rund 8,7 Millionen Euro an zu viel gezahlten Steuern zurückgeholt werden.

Fokus auf Pendler­pauschale

Ein Schwerpunkt der Beratungen lag in diesem Jahr auf Fragen rund um das Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Viele Pendler:innen waren verwundert über niedrigere Rückerstattungen im Vergleich zu den Vorjahren. Steuerexpertin Diana Jusic erklärt dazu: „Für den Zeitraum Mai 2022 bis einschließlich Juni 2023 waren das Pendlerpauschale um 50 Prozent und der Pendlereuro um das Vierfache erhöht. Ab Juli 2023 und somit auch für das ganze Jahr 2024 galt diese Erhöhung nicht mehr, dementsprechend geringer wurden diese Posten in der ANV für 2024 bewertet.“

Auch technische Fragen spielten eine Rolle: So war die seit Oktober verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung beim Einstieg in das FinanzOnline-Portal häufig Thema in den Beratungen.

"Der zurückgeholte Betrag vom Finanzamt hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rund 4,6 Millionen auf mehr als 8,7 Millionen Euro fast verdoppelt.“

AK-Präsident Günther Goach

© AK Kärnten | Gernot Gleiss

Über­sehene Ansprüche – uner­wartete Rück­zahlungen

In vielen Fällen konnten die Steuerexpert:innen der AK durch genaue Prüfung versteckte Ansprüche aufdecken. So auch bei einer Kärntnerin, die ursprünglich nur den Steuerausgleich für ihren Ehemann machen wollte und selbst wegen ihres geringen Einkommens keinen Antrag stellen wollte.

Die AK-Beraterin entdeckte jedoch, dass der Frau für die Jahre 2020 und 2021, in denen sie nach einer Scheidung alleinerziehend war, sowohl der Alleinerziehabsetzbetrag als auch der Kindermehrbetrag zustanden. Da diese Beträge nicht automatisch berücksichtigt werden, wurden sie nachträglich beantragt. Am Ende konnte sich die Mutter über eine Rückzahlung von 2.748 Euro freuen.

Nach­zahlung wird Gutschrift

Ein weiteres Beispiel zeigt, wie schnell sich durch kleine Fehler große Nachforderungen ergeben können – und wie die AK hilft, diese zu korrigieren. Ein Kärntner Ehepaar hatte seine Arbeitnehmerveranlagung selbstständig auf FinanzOnline eingereicht und war zunächst mit einer Nachforderung von 6.000 Euro (bzw. 864 Euro bei der Ehefrau) konfrontiert.

Im Beratungsgespräch in der Arbeiterkammer Klagenfurt wurde jedoch festgestellt, dass der Familienbonus Plus für die drei minderjährigen Kinder bereits über den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt worden war. Der Ehemann hatte jedoch verabsäumt, diesen auch bei der ANV korrekt einzutragen. Zusätzlich wurde festgestellt, dass dem Ehemann aufgrund des geringen Einkommens seiner Frau der Alleinverdienerabsetzbetrag für drei Kinder zusteht.

Durch diese Korrekturen wandelte sich die Nachforderung letztlich in eine Gutschrift von 1.049 Euro. Die Forderung gegenüber der Ehefrau konnte zudem durch das Absetzen von Ausbildungskosten im Rahmen ihrer Bildungsteilzeit auf 107 Euro reduziert werden.

Umfang­reiches Online-Angebot

Neben der persönlichen Beratung bietet die AK auch zahlreiche Online-Hilfen an. Dazu zählen Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie verschiedene Broschüren wie „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ und „Steuerrecht kompakt“. Diese stehen auf der Website der Arbeiterkammer Kärnten unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer zur Verfügung.

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