Maximilian Turrini, Leiter der AK-Abteilung Sozialpolitik und Recht
© Helge Bauer
Wenn die Temperaturen auf über 30 Grad ansteigen, wird Hitzeschutz am Arbeitsplatz zu einem zentralen Thema. Zwar gibt es keinen generellen Anspruch auf „hitzefrei“, doch Arbeitgeber:innen müssen erträgliche Arbeitsbedingungen für Angestellte gewährleisten. Besondere Regelungen gelten für Arbeiten im Freien, etwa für Bauarbeiter:innen oder Dachdecker:innen: Werden für mehr als drei Stunden über 32,5 Grad gemessen, gelten die Bedingungen als Schlechtwetter. Ob die Beschäftigten dann auch tatsächlich frei bekommen und 60 Prozent des Lohnes als Schlechtwetterentschädigung erhalten, entscheiden allerdings die Arbeitgeber:innen.
Maximilian Turrini, Leiter der AK-Abteilung Sozialpolitik und Recht
© Helge Bauer
Doch auch für Arbeitsplätze in Innenbereichen sind Anpassungen an extreme Hitze möglich und notwendig. Zwar können Vorschriften auch während Hitzewellen meist nicht einfach über Bord geworfen werden. Wer etwa in der Bank, im Anwaltsbüro oder in der Versicherung arbeitet, muss sich an die Kleiderordnung halten: „Viele Beschäftigte fragen sich zu Recht, was zumutbar ist. Auch wenn es draußen brütend heiß ist: Einfach in freizügiger Sommermode zur Arbeit? Das geht nicht“, so Maximilian Turrini, Leiter der AK-Abteilung Sozialpolitik und Recht. Der Arbeitsrechtsexperte empfiehlt jedoch, mit den Vorgesetzten über betriebliche Vorgaben wie Kleiderordnung in Dialog zu gehen: „Ein Gespräch mit der Chefin oder dem Chef kann helfen. Vielleicht ist ausnahmsweise das Hemd ohne Krawatte oder der sommerliche Rock statt der langen Hose okay“, so Turrini.
Richtlinien für Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für erträgliche Bedingungen zu sorgen:
- Im Büro: Die Raumtemperatur sollte zwischen 19 und 25 Grad liegen. Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll sie auch laufen. Gibt es keine, müssen andere Maßnahmen her: nachts lüften, Jalousien runter, Ventilatoren aufstellen und kostenlos Getränke be-reitstellen.
- Im Freien: Auf Dächern oder Asphalt sind 50 Grad keine Seltenheit. Schwere Ar-beiten sollten daher nach Möglichkeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden. Sonnensegel, UV-Schutzkleidung und regelmäßige Trinkpausen sind Pflicht.
Weitere Informationen und Beratung: kaernten.arbeiterkammer.at