Alles digital – der Weg zum Notar vollkommen digitalisiert!
Ein Bankkonto eröffnen, Nachhilfestunden nehmen, eine Versicherung abschließen oder den Energieanbieter wechseln – viele Angelegenheiten lassen sich bereits digital von zu Hause oder unterwegs erledigen. Auch die österreichischen Notar:innen sind Vorreiter im Bereich digitaler Serviceleistungen. Das digitale Dienstleistungsangebot umfasst aktuell nahezu sämtliche Bereiche der notariellen Tätigkeit. So können etwa notarielle Protokolle, wie sie zum Beispiel zur Dokumentation von Gesellschafterversammlungen errichtet werden, und auch Notariatsakte, die zur Aufnahme von Rechtserklärungen und Rechtsgeschäften dienen, online errichtet werden. Aber auch die Bestätigung der Echtheit von Unterschriften (digitalen Signaturen) kann digital erfolgen. Ausgenommen sind jedoch Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen, deren Errichtung auf digitalem Weg nicht möglich ist.
Digitaler Notariatsakt
Soll online ein Notariatsakt errichtet oder eine Beglaubigung der Echtheit einer digitalen Signatur durchgeführt werden, muss zunächst die Identifikation des Klienten erfolgen. Grundlage dafür ist ein technisches Verfahren, bei dem im Rahmen einer Videokonferenz die Identität festgestellt wird. Sobald die zu unterfertigenden Dokumente vorbereitet sind, vereinbaren der Notar und der Klient einen Termin, um etwa den Notariatsakt aufzunehmen oder die Beglaubigung durchzuführen. Die Beteiligten sind dabei durchgehend optisch und akustisch in einer Videokonferenz miteinander verbunden; es können Fragen gestellt, der Inhalt der Urkunden besprochen und natürlich auch Anpassungen der Dokumente vorgenommen werden. Die „Unterfertigung“ erfolgt nach umfassender Belehrung und gegebenenfalls Verlesung der Urkunde, indem die qualifizierte elektronische Signatur durch den Klienten unter Aufsicht des Notars am elektronischen Dokument angebracht wird. Ebenso wie bei Papierurkunden werden digitale Dokumente danach auch vom Notar signiert. Diese digital errichteten Urkunden entfalten dieselben rechtlichen Wirkungen wie Papierurkunden.
Unterfertigen mit Handysignatur
Wer bereits über eine Handysignatur verfügt, kann damit Urkunden in diesem Prozess digital „unterfertigen“. Sollte man seine Handysignatur noch nicht aktiviert haben, ist das kein Problem; im Rahmen der Videoidentifizierung wird eine qualifizierte elektronische Signatur ausgestellt.
Hybridurkunden
Seit 1. Juli 2022 wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Hybridurkunden zu errichten. Waren bis zu diesem Zeitpunkt entweder nur reine Papier- oder Digitalurkunden möglich, kann mittlerweile eine Person elektronisch signieren und die andere Person dieselbe Urkunde auf herkömmlichen Weg händisch vor Ort unterfertigen.
Unkomplizierte Abwicklung
Durch die erfolgte Digitalisierung können Geschäfte unkompliziert abgewickelt werden, die ansonsten mitunter nur mit großem zeitlichem und finanziellem Aufwand bewerkstelligt werden konnten, etwa wenn eine Partei nicht vor Ort ist oder im Ausland lebt. Die Abwicklung eines Liegenschaftskaufs, die Übergabe des Familienbesitzes an die Kinder oder die Gründung einer GmbH – alle diese Angelegenheiten (und viele mehr) können digital bei ihrem Notar erledigt werden! Das schafft Flexibilität und spart Aufwand!
Wichtig ist: Digital wie analog steht Beratung und Unterstützung der Menschen für den Notar im Vordergrund, um maßgeschneiderte rechtliche Lösungen mit Bestand zu schaffen.