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Wirtschaft
19.01.2026

Altersteilzeit und Teilpension

Viele Menschen im „Best Ager“-Alter wünschen sich, ihre Arbeits­zeit zu redu­zieren oder flexibler zu gestal­ten, um den Über­gang in den Ruhe­stand sanft zu vollziehen.

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Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Arbeitnehmer:innen möglichst lange im Berufsleben zu halten und unterstützt durch verschiedene Modelle ältere Dienstnehmer:innen und ihre Arbeitgeber:innen. Mit 1. Jänner 2026 sind in Österreich weitreichende Änderungen in Kraft getreten, die den gleitenden Übergang in den Ruhestand neu regeln.

Änderungen bei der Alter­steilzeit

Die vom AMS geförderte Altersteilzeit bleibt weiterhin bestehen. Arbeitnehmer:innen können ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt wie bisher für einige Jahre um 40 % bis 60 % reduzieren ohne Einbußen bei Ihren Pensionsansprüchen befürchten zu müssen. Allerdings wird die Höchstdauer der geförderten Altersteilzeit schrittweise von derzeit fünf Jahren auf drei Jahre verkürzt. Zudem werden die für den Antritt der Altersteilzeit erforderlichen Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung bis 2029 sukzessive angehoben.

Eine wesentliche Neuerung betrifft Nebenbeschäftigungen: Künftig sind Nebentätigkeiten bei anderen Arbeitgeber:innen nicht mehr zulässig, es sei denn, das zweite Dienstverhältnis besteht bereits mindestens ein Jahr vor Beginn der Altersteilzeit. Für laufende Altersteilzeitvereinbarungen gilt ein Übergangsrecht. Die sogenannte „geblockte Altersteilzeit“, die aus einer Arbeitsphase und einer nachfolgenden Freizeitphase besteht, wird schrittweise abgeschafft.

Teilpension als neue Option

2026 wurde in Österreich die sogenannte Teilpension eingeführt. Dieses Modell richtet sich an Arbeitnehmer:innen, die bereits einen Pensionsanspruch (z. B. Alters-, Langzeitversicherten-, Korridor- oder Schwerarbeiterpension) erworben haben, aber weiterhin beschäftigt bleiben möchten. Bei einer Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 % und maximal 75 % können sie einen Teil ihrer Pension monatlich neben dem Arbeitseinkommen beziehen. Gleichzeitig wird der verbleibende Anteil ihres Pensionskontos durch die fortgesetzte Erwerbstätigkeit weiter aufgestockt. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers, da das Dienstverhältnis bestehen bleibt.

Flat Tax

Ein weiterer Anreiz für eine freiwillige Erwerbstätigkeit von Pensionist:innen soll durch die Einführung einer Flat Tax geschaffen werden. Einkommen, die als Zuverdienst neben einem Pensionsbezug anfallen, sollen künftig mit einem fixen Steuersatz von 25 % besteuert werden. Eine zusätzliche Entlastung ist bei den Pensionsversicherungsbeiträgen vorgesehen, die für arbeitende Pensionist:innen deutlich reduziert werden oder überhaupt entfallen sollen.

Neue Perspektiven

Die jüngsten Reformen und geplanten Maßnahmen eröffnen neue Perspektiven hin zu einer modernen Arbeits- und Pensionskultur in Österreich. Zwar stoßen die jüngsten Änderungen auf gemischte Reaktionen – insbesondere hinsichtlich der verkürzten Altersteilzeit – doch bieten sie zugleich Chancen für eine flexiblere Lebensplanung in der Spätphase des Berufslebens. Langfristig könnten diese Modelle dazu beitragen, das Know-how erfahrener Mitarbeiter:innen länger im Unternehmen zu halten und gleichzeitig den individuellen Bedürfnissen nach einem sanften Übergang in die Pension besser gerecht zu werden.

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