"Insgesamt ist uns hier eine wichtige Reform gelungen, die Anreize für Mehrarbeit setzt und Leistungsbereitschaft belohnt."
Arbeit im Alter wird steuerlich attraktiver
Damit hat der Ministerrat eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) umgesetzt. Die neue Regelung zielt darauf ab, das Arbeiten über das Regelpensionalter hinaus attraktiver zu machen und damit sowohl Fachkräfte zu sichern als auch den Standort zu stärken.
Bis zu 15.000 Euro steuerfrei
Kernstück der Neuregelung ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für Personen, die trotz Pensionsbezug weiterarbeiten. Dieser Freibetrag soll unabhängig von der Erwerbsform gelten: sowohl unselbständig Beschäftigte als auch für Selbständige und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) können den Freibetrag in Anspruch nehmen. Zusätzlich ist vorgesehen, dass beim Zuverdienst in der Pension der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung entfällt.
Nicole Mayer, Sprecherin der EPUs in der Wirtschaftskammer Kärnten (WKK), zeigt sich zufrieden: "Viele EPU arbeiten auch im Alter weiter – flexibel, verantwortungsvoll und mit großer Erfahrung. Dass selbständig Erwerbstätige nun ausdrücklich berücksichtigt werden, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness und Planungssicherheit."
Voraussetzung ist, dass beim parallelen Bezug einer Pension 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung erbracht wurden. Das Inkrafttreten der Regelung ist mit 1. Jänner 2027 geplant.
Weitere Neuerungen
Auch WKK-Präsident Jürgen Mandl freut sich über den zukünftigen Freibetrag im Alter und sieht darin einen Anreiz, generell später in Pension zu gehen. Zudem sieht er im Maßnahmenpakter des Ministerrats weitere wichtige Punkte umgesetzt, die nicht nur Unternehmer:innen, sondern auch Arbeitnehmer:innen zugutekommen.
Mandl verweist etwa darauf, dass Überstundenzuschläge auch 2026 steuerbegünstigt bleiben (bis zu 15 Überstunden pro Monat, maximal 170 Euro steuerfrei). Zudem freut er sich, dass das Feiertagsarbeitsentgelt wieder steuerlich begünstigt wird.
Neben den erwähnten Regelungen verweist der WKK-Präsident auf die folgenden Erfolge in jüngster Zeit:
- Das neue "Billigstromgesetz", das hohe Energiekosten für Betriebe reduziert
- Die 113 Entbürokratisierungsmaßnahmen, die Unternehmen entlasten sollen
- Die Erhöhung der Schwellenwerte, wodurch Vergabeverfahren vereinfacht und die regionale Wirtschaft gestärkt wird
"Genau solche Maßnahmen – und noch viel mehr davon – brauchen wir, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu fördern", ist Mandl überzeugt.