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Wirtschaft
28.07.2026

Arbeiterkammer holt Geld für Kärntner:innen zurück

Fast 8.800 AK-Mitglieder profitierten heuer von den Steuerspartagen der AK Kärnten und erhielten rund 6,6 Millionen Euro zurück.

Auch dieses Jahr fanden die AK-Steuerspartage wieder großen Anklang. 8.798 Kärntner:innen holten sich im März und Mai mit Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten zu viel bezahlte Steuern zurück. „Unsere Expert:innen konnten im Aktionszeitraum mehr als 6,6 Millionen Euro an zu viel bezahlter Steuer zurückholen. Geld, das die Menschen ohne unsere professionelle und kostenlose Hilfe nicht erhalten hätten“, betont AK-Präsident Günther Goach. Häufige Anfragen betrafen den Familienbonus Plus und das Pendlerpauschale. Auch die Absetzbarkeit der Kosten für künstliche Befruchtung wurde vermehrt zum Thema.

Expert:innen unterstützen

Wer Ausbildungskosten, Pflegeausgaben, Pendlerpauschale oder Familienbonus Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) optimal absetzen möchte und professionelle Unterstützung braucht, kann sich während der AK-Steuerspartage kostenlos an die Expert:innen wenden. Rund 8.800 Kärntner:innen nahmen die Aktion in Anspruch und wandten sich an das AK-Steueramt in Klagenfurt und an die Bezirksstellen. In neun Wochen sorgten die Expert:innen mit ausgedehnten Beratungszeiten für Steuergutschriften in Gesamthöhe von mehr als 6,6 Mio. Euro. „Die seit Oktober 2025 verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung hat den Zugang zu FinanzOnline für viele Menschen zusätzlich erschwert. Dank unserer umfassenden Aufklärungskampagne und der zwei zeitlich getrennten Aktionszeiträume waren die meisten Ratsuchenden gut gerüstet“, so Goach.

„Das Steuerteam der AK Kärnten unterstützt unsere Mitglieder selbstverständlich auch außerhalb der Aktionszeiträume kostenlos und professionell bei der Arbeitnehmerveranlagung.“

AK-Präsident Günther Goach.

 

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Steuergutschrift für künstliche Befruchtung

Auffallend oft haben sich Frauen über die Absetzbarkeit von Ausgaben für künstliche Befruchtung informiert. Eine betroffene Kärntnerin durfte sich nach dem Beratungstermin über eine Steuergutschrift von mehr als 1.200 Euro freuen. „Wir haben die Ausgaben für die In-vitro-Fertilisation, samt Untersuchungen, Labor und Kilometergeld in Höhe von rund 3.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht“, erklärt Diana Jusic von der AK Kärnten.

Drei Beispiele aus der Praxis

Das Steuerteam konnte in mehreren Fällen unter Beweis stellen, dass die antragslose ANV nicht immer den optimalen Steuervorteil herausholt. So hatte etwa eine 94-jährige Pflegegeldbezieherin über Jahre hinweg kleinere Geldbeträge über den automatischen Steuerausgleich erhalten. Dabei waren die Ausgaben für Pflegedienste sowie für Apotheken- und Arztrechnungen jedoch nicht berücksichtigt. Bei den nachträglichen Arbeitnehmerveranlagungen für die vergangenen fünf Jahre wurden diese Kosten geltend gemacht. Daraus ergab sich eine Gutschrift von 8.000 Euro.
Ein weiterer Fall betrifft ein Kärntner Ehepaar: Weil er in Pension ist und sie in Teilzeit arbeitet, gingen beide davon aus, dass sich der Steuerausgleich nicht lohnt. Tatsächlich konnten die AK-Steuerexpert:innen der Familie mit zwei Kindern für die vergangenen drei Jahre knapp 9.000 Euro an zu viel bezahlter Steuer zurückholen. Dabei wurden unter anderem der Familienbonus Plus bestmöglich zwischen den Eltern aufgeteilt und das Kilometergeld für die dienstlichen Fahrten der Mutter als Werbungskosten abgesetzt.
Nach dem Tod ihres Ehemanns suchte eine nunmehr alleinerziehende Mutter von drei Kindern Unterstützung im AK-Steuerservice. Da sich der Familienbonus Plus aufgrund des geringen Einkommens nicht auswirkte, wurden beim Beratungstermin der Alleinverdienerabsetzbetrag sowie der Kindermehrbetrag und der Mehrkindzuschlag geltend gemacht. Für das Jahr 2025 ergab das eine Gutschrift von knapp 3.500 Euro.

WISSENSWERT

Hilfe im Web und mit Broschüren
Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps, die Broschüren „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ und „Steuerrecht kompakt“ sowie Videos, in denen die Arbeitnehmerveranlagung detailliert und leicht verständlich erklärt wird – all das findet man auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer.

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