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Gesundheit
18.03.2026

Betriebliche Gesund­heits­för­derung als ganz­heit­liche Unter­nehmens­strategie

Betriebliche Gesund­heit setzt sich aus der Betrieb­lichen Gesund­heits­för­derung (BGF) und dem Betrieb­lichen Gesund­heits­manage­ment (BGM) inklu­sive Arbeits­sicher­heit, Rücken­gesund­heit sowie Stress­bewäl­tigung zusammen. *Anzeige*

Konkret sollen Maßnahmen im Betrieb implementiert werden, welche zur Förderung des körperlichen und mentalen Wohlbefindens am Arbeitsplatz beitragen oder präventiven Gesundheitscharakter haben. Werden durch den Dienstgeber finanzielle Zuschüsse an die Beschäftigten für Prävention und andere Maßnahmen der Gesundheitsförderung gewährt, so handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um freiwillige soziale Zuwendungen, die steuer- und beitragsfrei behandelt werden können.

Voraussetzungen für steuer- und sozial­versicherungs­freie Beiträge zur Gesundheits­förderung

Damit die Beiträge zur präventiven Gesundheitsförderung der Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei ausgestaltet werden können, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Zunächst müssen die ausgewählten Maßnahmen der Gesunderhaltung dienen und einem bestimmten Handlungsfeld wie Ernährung, Bewegung, Sucht oder psychische Gesundheit zugeordnet werden können. Das Förderangebot muss zielgerichtet und wirkungsorientiert sowie vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkasse umfasst sein.

Die Maßnahmen müssen im überwiegenden betrieblichen Interesse liegen, allen Arbeitnehmern oder definierten Gruppen zur Verfügung stehen und die Durchführung muss durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.

Beitragsfreie betrieb­liche Maß­nahmen

Viele Angebote wie Leistungen durch den Betriebsarzt oder medizinische Vorsorgemaßnahmen sowie Impfungen können vom Dienstgeber beitragsfrei angeboten werden. Auch die Nutzung von Fitnessräumen im Unternehmen, Massagen vor Ort oder gesundheitsfördernde Kurse zählen zu den beitragsfreien Maßnahmen. Die Teilnahme an einer Laufveranstaltung kann als Betriebsveranstaltung mit bis zu 365 Euro pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei organisiert werden. Gutscheine für Sportangebote sind bis zu einem Betrag von 186 Euro jährlich begünstigt.

Zusätzlich können Prämien zur Zukunftssicherung wie zum Beispiel Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge bis zu 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes steuerfrei ausgegeben werden.

Abgrenzung zu steuer- und sozial­versicherungs­pflichtigen Beiträgen

Im Mittelpunkt der Beitragsfreiheit muss eine Maßnahme der Gesundheitsförderung und Prävention stehen. Nicht begünstigt sind hingegen Leistungen, die primär der privaten Lebensführung zuzuordnen sind wie beispielsweise Mitgliedschaften für Fitnesscenter und Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Kochkurse, welche nicht den Schwerpunkt Ernährungsschulung haben.

Die Betriebliche Gesundheit ist ein wichtiger Faktor in der ganzheitlichen Unternehmensstrategie. Im Unternehmen führt die Gesundheitsförderung zu einem besseren Betriebsklima sowie einer Imageaufwertung. Außerdem wird durch gezielte Förderung die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter verbessert und deren Produktivität gesteigert. Es ist erfreulich, dass Dienstgeber in Ihren Bemühungen um gesunde Mitarbeiter durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen unterstützt werden.

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