Bevor das Schicksal zuschlägt: Was ist, wenn etwas mit mir ist?
So wie durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im Gesundheitsbereich, kann man auch in rechtlichen Fragen rechtzeitig Vorsorge treffen – und Sicherheit schaffen. Es geht darum, Klarheit zu haben, bevor der Ernstfall eintritt: Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen ich möchte und welche nicht? Wer organisiert meine Pflege? Wer kümmert sich um meine Wohnung? Wer versorgt mein Haustier? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Was geschieht mit meinem Unternehmen? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sorgen dafür, dass Wünsche respektiert werden und Familie und Freunde nicht ratlos zurückbleiben.
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht hat man die Möglichkeit, im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn man die Entscheidungsfähigkeit verliert. Mit ihr kann einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden. Die Wirkungsbereiche der Vorsorgevollmacht können genau und individuell festgelegt werden. So kann etwa die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten oder aber auch nur die Vertretung im Hinblick auf einzelne Vermögensteile, etwa das eigene Unternehmen, festgelegt werden. Auch wer Entscheidungen im Krankenhaus, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, oder bei der Unterbringung in einem Pflegeheim treffen darf, kann geregelt werden. Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht setzt den Verlust der Entscheidungsfähigkeit voraus. Dieser Eintritt des Vorsorgefalls ist zusätzlich im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis zu registrieren. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt – von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will, aber auch von jedem, der dabei berät. Die Kärntner Notar:innen unterstützen Sie gerne mit ihrer Erfahrung und Expertise.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Die verbindliche Patientenverfügung muss unter Beiziehung von Ärzt:innen einerseits und Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder rechtskundigen Mitarbeiter:innen der Patientenvertretung oder eines Erwachsenenschutzvereins andererseits errichtet werden. Wenn alle Formvorschriften eingehalten werden, ist die Patientenverfügung bis zu acht Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt – und kann dann erneuert werden. Jede Patientenverfügung, die bei Notar:innen errichtet wird, kann in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Über dieses Register kann eine Patientenverfügung im Bedarfsfall von der behandelnden Krankenanstalt abgefragt werden.
Das Testament
Mit einem Testament kann man regeln, wie das Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden soll. Wer soll nach dem Tod wie viel erhalten? Sollen einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten gehen? Die Kärntner Notar:innen unterstützen Sie bei den zu beachtenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Pflichtteilsrechten und Formvorschriften. Und weil sich das Leben auch ändern kann: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament können an neue Lebenssituationen angepasst und widerrufen werden. Vorausdenken. Für Sie und Ihre Vorsorge. So entsteht das gute Gefühl, vorgesorgt zu haben, damit Familie und Freunde nicht ratlos zurückbleiben.