Ein Schutzschirm für Events wurde gespannt, Planungen für Veranstaltungen 2021 können beginnen. – Foto: Pixabay/igorovsyannykov
Wirtschaft
19.01.2021

Corona: Nun gibt es einen Schutzschirm für Veranstalter

Veranstalter und ihre Zulieferer können nun mit der Planung von Events beginnen. Denn wird eine Veranstaltung wegen Covid-19 abgesagt oder durch das Corona-Virus eingeschränkt, gibt es einen Fördertopf.

Planungssicherheit und einen konkreten Fahrplan hat sich die Veranstaltungsbranche lange gewünscht (siehe dazu auch diesen Beitrag dazu). Nun ist ein Stück Planungssicherheit erreicht und Veranstalter wie ihre Zulieferer können mit der Planung von kleineren und mittleren Events beginnen. Denn es gibt einen Schutzschirm, der für "Freude in der Branche" sorgt, wie Hannes Dopler berichtet. Er ist Sprecher des Wirtschaftskammer-Beirates für die Branchen Eventtechnik, Eventagentur, Catering, Infrastruktur, Konzertveranstalter, Dekoration, Location, Feuerwerkstechnik, Clubkonzerte und Hochzeitsplanung.

Wie sieht der Schutzschirm für Veranstalter aus?

Markus Polka, Geschäftsführer des Beirates, konkretisiert: "Hierbei handelt es sich um eine Förderung im Falle einer coronabedingten Absage bzw. erforderlichen Einschränkung der Veranstaltung." Mit dem Geld aus dem Fördertopf sollen nicht stornierbare oder bereits erbrachte Leistungen bei einer Absage ersetzt werden. Polka: "Nun können Konzeptionen von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Hochzeiten, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sportevents – vorgenommen werden, da man eine Absicherung hat und weder der Auftraggeber noch die umsetzenden Firmen mit ihrem finanziellen Kapital haften, sondern der Schutzschirm diese Beträge im Notfall abfedert."

Die Eckdaten der Förderung, die über die Tourismusbank läuft:

  • Anträge (ab sofort) für Events zwischen 1. März 2021 und 21. Dezember 2022 möglich
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter (oder Veranstaltungsagenturen und Eventplaner als Veranstalter), die eine Veranstaltung mit mindestens 15.000 Euro an Kosten in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen
  • Zuschuss: maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten bei coronabedingter Absage oder wesentlicher Einschränkung der Veranstaltung
  • maximale Zuschusshöhe: 200.000 Euro (De-Minimis) zuzüglich 800.000 Euro (befristeter Rahmen)

Genaue Informationen gibt es hier!

Weitere Finanzspritzen wichtig

Dopler freut es, dass nun mit Planungen für Veranstaltungen begonnen werden kann. Er gibt aber auch zu bedenken: "Bei all der Freude darf man aber nicht außer Acht lassen, dass die Veranstaltungsbetriebe extrem gefährdet sind und auf finanzielle Unterstützung aus den vergangenen Monaten warten. Wenn ein Unternehmen keine Ausgleichszahlungen bekommt, geht womöglich auch die Luft für künftige Events aus! Wir erwarten uns Fairness und schnelle Antworten."

Ein Schutzschirm für Events wurde gespannt, Planungen für Veranstaltungen 2021 können beginnen. – Foto: Pixabay/igorovsyannykov
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