Das System der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine vom Letztverbraucher (Konsumenten) zu zahlende Objektsteuer. Sie bezieht sich auf den Umsatz, das ist ein Leistungsaustausch mit einem Unternehmen. Sie wird von liefernden oder leistenden Geschäftsleuten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, jene Umsatzsteuern, die von ihm für Vorleistungen (Eingangsrechnungen) bezahlt wurden, als sogenannte Vorsteuern von der zu entrichtenden Steuer abzuziehen. Ein Wirtschaftstreibender zahlt daher an das Finanzamt nur jene Umsatzsteuer, die für seine eigene Leistung oder den geschaffenen „Mehrwert“ entsteht.
Was unterliegt der Umsatzsteuer?
Das Umsatzsteuergesetz beschäftigt sich mit vier steuerbaren Umsatzarten. Man unterscheidet Lieferungen und sonstige Leistungen, den Eigenverbrauch, die Einfuhr (Warenlieferungen aus dem Drittland) und den innergemeinschaftlichen Erwerb (Warenlieferungen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat). Steuerbar sind alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Umsatzsteuerpflichtig sind jedoch nur Lieferungen und Leistungen jener Unternehmer, die über der Nettoumsatzgrenze von € 35.000 (Jahresumsatz) liegen und somit nicht in die Kleinunternehmerregelung fallen. Umsätze eines Kleinunternehmers gelten als unecht steuerbefreit, d.h. diese Wirtschaftstreibenden haben neben der Umsatzsteuerbefreiung auch kein Recht auf den Vorsteuerabzug. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere unecht steuerbefreite Umsätze wie z.B. ärztliche Leistungen, Bildungsleistungen bestimmter privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, Leistungen von Versicherungsvertretern, Umsätze von Kur- und Pflegeanstalten sowie Altersheimen und viele mehr.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
Kommt keine dieser Befreiungen zur Anwendung, so gibt es in Österreich drei verschiedene Steuersätze. Im Regelfall beträgt die Umsatzsteuer 20 % der Bemessungsgrundlage. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 10 % wird beispielsweise bei Lieferung von Nahrungsmitteln, Zeitungen und Zeitschriften oder bei Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen verrechnet. Darüber hinaus gibt es einen Mehrwertsteuersatz von 13 %, dieser kommt z.B. bei der Lieferung von Pflanzen, Holz oder auch Most zur Anwendung. Die Umsatzsteuer muss vom Unternehmer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Sofern eine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt, hat ein entsprechender Hinweis zu erfolgen.
Fristen und Abgabetermine
Die Umsatzsteuervoranmeldung und Entrichtung einer etwaigen Zahllast müssen durch Unternehmer grundsätzlich monatlich und immer bis zum 15. des zweitfolgenden Monats erfolgen. Sofern der Vorjahresumsatz € 100.000 netto nicht überschritten hat, darf die Meldung an das Finanzamt auch quartalsmäßig erstattet werden.