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Leben
10.07.2023

Der Traum vom Eigenheim

Was Sie über den Kauf eines Eigenheimes wissen müssen, welche Informationen Sie benötigen und an wen Sie sich wenden sollten. ANZEIGE

Bis man in seinem neuen Haus im Grünen oder auf der Terrasse seiner Wohnung sitzt und das neue Eigenheim genießt, ist es oft ein langer Weg. Damit dieser Weg nicht zum Irrweg wird, sollte man wissen, was zu beachten ist und wer einem helfen kann!

Der Notar - Eines ist klar!

Mit einem Immobilienkauf sollte auf das Fachwissen von Profis nicht verzichtet werden. Der Notar ist hier der kompetente Ansprechpartner, denn es gilt Vielerlei abzuklären: Wer ist Eigentümer des Kaufobjektes, welche Widmung liegt vor, welche Bebauung schreibt der Bebauungsplan vor, welche Anschlüsse sind vorhanden und ist die Zufahrt gesichert? Liegt das Objekt in einer Gefahrenzone nach dem Gefahrenzonenplan? Ist es im Altlastenkataster verzeichnet? Oder im Verdachtsflächenkataster? Gibt es Belastungen in Form von Dienstbarkeiten oder Pfandrechten? Haben die Verkäufer die Kanalanschlussgebühren oder die Grundsteuer bezahlt oder haften diesbezüglich Rückstände aus? Was passiert, wenn Irgendetwas schief geht, die Finanzierung nicht klappt, ein versteckter Mangel auftritt oder eine Genehmigung versagt wird? Habe ich Rücktrittsrechte, wenn der Verkäufer seine ­Pflichten nicht erfüllt? Ab wann bin ich Eigentümer? Ab wann muss ich das Objekt versichern? Wie wird die Übergabe abgewickelt? Dies ist eine Auswahl an Fragen, die im Vorfeld abzuklären sind, um unliebsame Überraschungen zu verhindern. Mit Ihrem Notar können sie alle Informationen besprechen, die Sie vom Verkäufer bekommen und darüber hinaus offene Fragen klären.

Expertentipp von Notar Mag. Markus Traar

Rechtssicherheit ist wichtig

Wenn nun diese Fragen geklärt sind, geht es wie immer um das liebe Geld! Hier soll es nur eine ­Variante geben, nämlich die notarielle Treuhandschaft. Der Notar fungiert dabei als Treuhänder für beide Vertragsteile, nimmt den Kaufpreis für die Beteiligten in Verwahrung und zahlt erst aus, wenn die vertrags­mäßige Eintragung der Käufer im Grundbuch gewährleistet ist. Ist das Kaufobjekt belastet (beispielsweise mit einer Hypothek), überweist der Notar aus dem Kaufpreiserlag an die Gläubiger-Bank und sorgt so für die Lastenfreistellung. Die Abwicklung erfolgt dabei über die Notar-Treuhandbank AG, ein eigens dafür ins Leben gerufenes Bankinstitut. Dies bringt für beide Seiten die höchste Sicherheit. Der Notar ­fungiert somit als Treuhänder für mehrere Seiten: Die Käufer, die Verkäufer, die Gläubiger-Bank der Ver­käufer, die finanzierende Bank der Käufer. Auch von dieser Seite wird also die bestmögliche Sicherheit gesucht. 

Zufrieden und glücklich

In jedem Fall sollte der Kauf eines Eigenheimes in fachkundige Hände gegeben werden. Es gilt, die Interessen der Verkäuferseite und jene der Käuferseite „unter einen Hut“ zu bringen und dabei die Sicherheit für alle Vertragsteile zu gewährleisten. Der Notar vertritt nicht nur „die eine Seite“ und versucht für diese alles Mögliche „herauszuschlagen“, sondern sorgt für eine ausgewogene Abwicklung für beide Seiten dieses bedeutenden Rechtsgeschäftes. Mit der Kaufvertragsabwicklung über Ihren Notar ist gesichert, dass Sie am Ende zufrieden und glücklich auf ihrer Terrasse im Grünen sitzen können.

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