Alexander Kuess, Leiter der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Kärnten
© WKK
Ein wesentlicher Teil der Organisation und Erfüllung staatlicher Aufgaben in Österreich erfolgt nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Die Wirtschaftskammern agieren in diesem Kontext als gesetzliche Interessensvertretung der Unternehmer:innen und übernehmen eine wichtige Rolle in der öffentlichen Verwaltung. „Selbstverwaltung kann jedoch nur mit einer demokratischen Legitimation funktionieren“, betont Alexander Kuess, Leiter der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Kärnten. Alle fünf Jahre sind die Unternehmer:innen demnach aufgerufen, ihre gesetzliche Vertretung zu wählen. Die nächsten Wirtschaftskammerwahlen in Kärnten finden am Mittwoch, dem 12. März 2025 und am Donnerstag, dem 13. März 2025 statt.
Als gesetzliche Vertreter:innen der Unternehmer:innen fungieren ausschließlich Funktionär:innen, die selbst Unternehmer:innen sind und über eine aktive Gewerbeberechtigung verfügen. Gewählt wird auf der Ebene der insgesamt 94 Fachorganisationen in Form einer Urwahl. Dabei werden die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse sowie die Fachvertreter:innen direkt auf Basis des Verhältniswahlrechtes in geheimer Wahl gewählt. Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Fachgruppe (Fachvertretung), sofern die das Wahlrecht begründende Gewerbeberechtigung zum Stichtag 25. November 2024 nicht ruhend gemeldet ist. Inhaber:innen von ruhenden Berechtigungen sind ebenfalls wahlberechtigt, sofern sie fristgerecht einen Antrag zur Aufnahme in die Wählerliste gestellt haben. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratmitglied oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen. Vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind u. a. Personen, die am Stichtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Innerhalb einer Fachorganisation hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. „Auf Basis der Gewerbeberechtigungen kann ein Mitglied jedoch mehrere Fachorganisationszugehörigkeiten aufweisen“, erklärt Kuess. Die Ergebnisse bei den Urwahlen dienen in weiterer Folge als Grundlage, um die Mitglieder der anderen Organe wie der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen und -vertretungen sowie der Präsidien, erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern zu bestimmen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Wirtschaftsparlaments erfolgt schließlich die Wahl des Präsidenten der WK Kärnten.
Alexander Kuess, Leiter der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Kärnten
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Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um vom Stimmrecht Gebrauch zu machen. „Einerseits werden für die Stimmabgabe rund 50 Wahllokale in ganz Kärnten errichtet, die verteilt im gesamten Bundesland konstituiert werden. Andererseits bieten wir unseren Mitgliedern das Wählen mit Wahlkarte an“, so Kuess. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bis 3. März 2025 (bei postalischer Zusendung der Wahlkarte) bzw. bis 7. März 2025 (bei Abholung vor Ort) gestellt werden.
Zudem kann ein Wahlkartenantrag auch bis 3. März, 16:00 Uhr online unter wahlkartenantrag.wko.at gestellt werden. Wahlkarten müssen bis 7. März, 14:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission eingelangt sein, um berücksichtigt zu werden. Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, ihr Wahlrecht mittels dieser jedoch nicht ausgeübt haben, können die Stimmabgabe auch bei der zuständigen Zweigwahlkommission vor Ort vornehmen.
WISSENSWERT
Bei der letzten WK-Wahl 2020 in Kärnten erreichte der Wirtschaftsbund 77,3 Prozent, die Freiheitliche Wirtschaft 7,5 Prozent, die Grüne Wirtschaft 7,4 Prozent und der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband 6,2 Prozent. Der Rest entfiel auf Namenslisten. Die erstmals antretenden Unos erzielten 0,9 Prozent.