Mag. Gerda Oborny, Aicher & Partner Steuerberater OG
Wirtschaft
12.04.2021

Die GmbH als ideale Rechtsform?

Welche Rechtsform ist die richtige? Gerda Oborny über die GmbH und was es bei dieser Rechtsform zu beachten gibt. (Anzeige)

Gründer müssen sich zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit für eine Rechtsform entscheiden. Zahlreiche Kriterien wie Art und Höhe der Besteuerung, Anzahl der unternehmerisch tätigen Personen, Höhe und Ausmaß der Haftung, der Kapitalbedarf und vieles mehr müssen dabei berücksichtigt werden. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter ­Haftung (GmbH) mag auf den ersten Blick oft ­verlockend erscheinen, viele Vorteile relativieren sich jedoch bei näherer Betrachtung:

Die Rechtsgrundlagen:

Eine GmbH ist eine eigenständige, juristische ­Person. Es muss zumindest einen Gesellschafter geben, der sowohl eine natürliche oder auch eine juristische Person sein kann. Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten, der von den Eigentümern bestellt wird. Die GmbH wird durch Eintragung in das Firmenbuch gegründet. Dazu muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt ­werden bzw. eine Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft erfolgen, für die (mit Ausnahme der vereinfachten Gründung einer Ein-Personen-GmbH) ein Notariatsakt notwendig ist.

Die Haftungsbeschränkung:

Die Haftung einer GmbH ist auf das sogenannte Stammkapital beschränkt. Dieses ist gesetzlich mit mindestens 35.000 Euro festgelegt und muss zur Hälfte in bar einbezahlt werden. Für die ersten zehn Jahre kann das sogenannte Gründungs­privileg in Anspruch genommen werden, das Mindeststamm­kapital reduziert sich in dieser Zeit auf 10.000 Euro. Gerade in der Gründungsphase sind jedoch oft höhere Investitionen notwendig, für die Finanzierungen nur mit zusätzlichen persönlichen Haftungen von Gesellschaftern gewährt werden.

Die Einkunftsart und Höhe der Besteuerung:

GmbHs sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Jahresabschlüsse müssen jährlich beim Firmenbuch eingereicht und veröffentlicht werden. Die Kosten für die Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses sind daher tendenziell höher als für andere Rechtsformen. Eine GmbH erzielt im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent besteuert werden. Aber Achtung: Auch in Jahren mit Verlusten muss die sogenannte Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 5 Prozent des Mindeststammkapitals abgeführt werden. Eine weitere Steuerbelastung entsteht, wenn der Gewinn auf Basis eines Gewinnverwendungsbeschlusses an die Gesellschafter ausbezahlt wird. Erfolgt die Ausschüttung an natürliche Personen, ist 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer einzubehalten.

Wird ein Gesellschafter auch als Geschäftsführer tätig, ist seine Tätigkeitsvergütung in der GmbH als Aufwand zu erfassen. In seiner Steuererklärung unterliegt dieser Geschäftsführerbezug als Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit (abhängig vom Beteiligungsausmaß) der Einkommensteuer.

Mag. Gerda Oborny, Aicher & Partner Steuerberater OG
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