Digitalisierung in der EU-Finanzverwaltung
Ziel ist die Vereinfachung der Besteuerung grenzüberschreitender Umsätze, die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Betrieben und Online-Unternehmen. Das ViDA (VAT in the Digital Age) Maßnahmenpaket umfasst folgende Inhalte:
Elektronische Rechnungen
Ab Juli 2030 müssen Rechnungen für innergemeinschaftliche Transaktionen (Lieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäfte) verpflichtend elektronisch und strukturiert ausgestellt werden. Die Rechnungsausstellung selbst wird sehr zeitnah erfolgen müssen, nämlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintreten des Steuertatbestandes. Als wesentlicher neuer verpflichtender Rechnungsinhalt kommt die Bankverbindung beziehungsweise Kontonummer des Leistungserbringers hinzu.
Reverse-Charge-Regeln
Zur Vermeidung mehrfacher Mehrwertsteuerregistrierungen sollen Reverse-Charge-Regeln ausgeweitet werden. Die Steuerschuld geht dabei auf den Leistungsempfänger über, der die Umsatzsteuer im Ansässigkeitsstaat abführt und diese meist gleichzeitig als Vorsteuer abziehen darf. Künftig soll diese Art der Besteuerung auf weitere grenzüberschreitende B2B-Leistungen ausgeweitet werden, insbesondere auf Lieferungen und Leistungen ausländischer Unternehmer, die im Inland weder ansässig noch umsatzsteuerlich registriert sind.
Ausweitung der OSS-Regeln
Schon heute sind sogenannte One-Stop-Shops (OSS) der Finanzämter im B2C-Bereich (Dienstleistungen für und Versandhandel mit Privatpersonen) großflächig im Einsatz. Die Unternehmer:innen registrieren sich innerhalb der EU nur einmal beim Finanzamt und können über ein elektronisches Portal auch ausländische Umsatzsteuern erklären und entrichten. Im Rahmen von ViDA sollen die OSS-Regeln auf innergemeinschaftliche Verbringungen ausgeweitet werden. Dabei liefern die Unternehmer:innen für sich selbst Gegenstände in einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Der geplante „Transfer-OSS" soll die bisher nötigen Meldungen und Doppelregistrierungen vereinfachen und transparenter machen. Auch der sogenannten Plattformwirtschaft stehen weitreichende Änderungen bevor. Plattformen wie „Airbnb" oder „Uber" sollen künftig als fiktive Dienstleister die Mehrwertsteuer abführen, wenn die Anbieter dies als Nichtsteuerpflichtige oder Kleinunternehmen nicht selbst tun.
Änderung der Meldungen
Die Digitalisierung der Rechnungslegung wird weiters mit massiven Änderungen in den Meldesystemen einhergehen. Die bisher monatlich oder vierteljährlich zu erstattende zusammenfassende Meldung wird durch transaktionsbasierte Meldungen ersetzt. Mitgliedstaaten übermitteln die gesammelten Daten an das zentrale Mehrwertsteuer-Informationssystem (VIES), wo sie zur Kontrolle und Betrugsbekämpfung genutzt werden. Die klassische PDF-Rechnung wird zumindest für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern in der EU nicht mehr zulässig sein. Italien und Deutschland haben entsprechende Vorgaben bereits umgesetzt. Ob Österreich diese Verpflichtung auch auf Inlandsumsätze ausweitet, bleibt abzuwarten. Eine sorgfältige Abwägung zwischen staatlichen Interessen und Implementierungsaufwand, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, wird unerlässlich sein.