Foto: KK/AK_Jost & Bayer
Wirtschaft
18.11.2021

Doppelt bezahlt bei Booking.com – Geld zurück mit Hilfe des AK-Konsumentenschutz

Kärntnerin musste nach Beendigung ihres Urlaubs den AK-Konsumentenschutz aufsuchen. Zahlung des Urlaubsaufenthaltes wurde inkorrekt von Online-Plattform Booking.com zweimal von Konto abgebucht. AK intervenierte und bekam das Geld für Konsumentin zurück.

„Der Konsumentenschutz der AK Kärnten setzt sich für alle Kärntnerinnen und Kärntner ein“, sagt AK-Präsident Günther Goach. Eine Kärntnerin staunte nicht schlecht, als ihr Kontoauszug eine doppelte Abbuchung nach ihrer Urlaubsreise auswies. Zweimal rund 400 Euro wurden in einem kurzen Zeitraum von der Buchungsplattform Booking.com abgebucht. Die Frau erinnerte sich, dass bei der ersten Buchung die Bezahlung per Karte fehlschlug, da die sog. Debit-Funktion nicht aktiviert war. Die Kärntnerin kontaktierte daraufhin telefonisch einen Servicemitarbeiter der Online-Reisebuchungsplattform, um für Aufklärung zu sorgen. Bei der zweiten Überweisung übermittelte sie per Mail die Zahlungsbestätigung und kontaktierte nochmals das Unternehmen per Chat. Nur zur Sicherheit. Damit war die Angelegenheit für die Konsumentin geklärt, dachte diese jedenfalls.
 
Nach der Überraschung der doppelten Abbuchung versuchte die Kärntnerin nochmals mit Booking.com Kontakt aufzunehmen – vergebens. Daraufhin wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. „Wir erkannten sofort, dass die erste Buchung aufgrund der fehlgeschlagenen Abbuchung storniert und das Geld an die Konsumentin zurücküberwiesen werden muss“, so Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschützer. Obwohl die Konsumentin viele Mal versuchte, die doppelte Buchung mit der Online-Plattform zu klären, reagierte Booking.com erst nach Intervention der AK-Experten. Die Erklärung des Unternehmens für die doppelte Buchung wurde als unerwarteter Systemfehler bezeichnet.
 
Rat und Hilfe finden Sie bei den AK-Konsumentenschutzexperten
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