Landesrätin Mag.a Sara Schaar. / © Gleiss
Umwelt
05.03.2021

Dynamisch auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft

Kärnten will bis 2030 die Klimaziele erreichen. Auch für Betriebe gibt es attraktive Förderungen, um beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare, umweltschonende Energieträger zu unterstützen! (Anzeige)

Mit der Klimaagenda Kärnten und dem Energiemasterplan (eMap) setzt Kärnten in puncto Energieeffizienz und CO2-Reduktion auf ein Bündel aus nachhaltigen Strategien. Im Bereich der erneuerbaren Energien ist Kärnten Vorreiter. „Der Gesamtanteil der erneuerbaren Energieträger am Endverbrauch ist mit derzeit 55 Prozent österreich- und europaweit absolut spitze. Um die Klima- und Energieziele der nächsten Jahre zu erreichen, müssen wir uns aber weiter steigern. Mir ist es ein großes Anliegen, beim Umstieg von fossilen auf alternative Energieträger mit attraktiven Förderungen bestmöglich zu unterstützen“, erläutert Energie- und Klimaschutzreferentin Landesrätin Sara Schaar.

Das Umweltreferat des Landes Kärnten fördert die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. „Durch die Förderung von thermischen Solaranlagen
für Gewerbebetriebe soll eine jährliche Einsparung an CO2-Emissionen von 100 ­Tonnen und eine jährliche Energieeffizienz­steigerung um 650 MWh erreicht werden“, so Schaar. Ein Fernwärmeanschluss wird mit 40 Prozent und bei einem Umstieg von Öl- oder Gaszentralheizung mit 50 Prozent gefördert.

Ist ein Fernwärmeanschluss nicht möglich, können besonders umweltfreund­liche, mit dem österreichischen Umwelt­zeichen zertifizierte Holzheizungen mit 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) bzw. mit 50 Euro pro Kilowattstunde für jedes kW Leistung größer 50 kW gefördert werden. Für PV-Anlagen gibt es eine Förderung von 200 Euro pro kW Leistung. Und für Stromspeicher gibt es sogar 350 Euro pro kWh Nennkapazität (bis max. 10 kWh).

Einreichen können im Rahmen der Alternativenergieförderrichtlinie Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher können auch von Privatpersonen beantragt werden.

Landesrätin Mag.a Sara Schaar. / © Gleiss
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