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Wirtschaft
11.05.2023

E-Mobilitäts­offensive geht in die zweite Runde

Welche Eckpunkte es bei der E-Mobilitätsförderung 2023 zu beachten gibt, erklärt Mag. Michael Singer.

Grundsätzlich sind die Förderungen für Elektro- PKW im betrieblichen Bereich im Jahr 2022 ausgelaufen. Davon ausgenommen sind Förderungen für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis. Damit aber die übrigen Betriebe nicht ganz leer ausgehen, gibt es für alle, die sich im vergangenen Jahr nicht mehr rechtzeitig für die Förderung registrieren konnten,  die Möglichkeit, dies im heurigen Jahr noch nachzuholen. Für die E-Mobilitätsförderung 2023 können daher jene E-PKWs eingereicht werden, welche im Jahr 2022 angeschafft wurden und für die es einen Kaufvertrag datiert und unterfertigt bis längstes 31.12.2022 gibt.

Förderung für betriebliche Ladeinfrastruktur

Weiters gibt es neben den steuerlichen Begünstigun-gen (z.B. Sachbezugsbefreiung, Vorsteuerabzugsfähigkeit, Entfall der NoVA, Entfall der motobezogenen Versicherungssteuer, usw.) auch weiterhin die Förderung für betriebliche Ladeinfrastruktur. Diese Förderung kann pro Ladepunkt bis zu 30.000 Euro betragen. Wie hoch die Förderung für jeden Einzelnen sein wird, ist davon abhängig, ob es sich um einen  AC- oder DC-Ladepunkt handelt und ob die E-Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist oder nicht.

Förderschiene für emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Seit Jänner 2023 gibt es außerdem eine eigene Förderschiene für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastrukturen. Damit werden gezielt Betriebe und Vereine bei der Flottenumstellung unterstützt. Dafür stehen im Jahr 2023 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden etwa emissionsfreie LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge der Fahrzeug-klassen N1, N2 und N3 sowie Sattelzugfahrzeuge. Auch die Förderung für Plug-in Hybride ist angepasst worden, es muss jetzt eine Reichweite von 60 Kilometer rein elektrisch zurückgelegt werden können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Vorher waren 50 Kilometer ausreichend.

Wie die Anträge gestellt werden können

Das Förderangebot ist in zwei Teilbereiche gegliedert: Unter das Förderangebot Teil A fallen die Förderung der E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen. Diese Anträge können nur nach Umsetzung der  Maßnahme gestellt werden. Das Förderangebot Teil B betrifft schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur. Hier müssen die Anträge bereits vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Details zur Förderung und der Antragstellung können über die Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH abgerufen werden. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung ste-henden Budgets längstens bis 31.03.2024 möglich. Für Privatpersonen gibt es 2023 weiterhin die Mög-lichkeit, um eine Förderung in der Höhe von EUR 5.000 beim Kauf eines E-Autos anzusuchen. Förderanträge können seit Jänner gestellt werden. Weiters werden private Ladeinfrastrukturen mit EUR 600 für Wallboxen und EUR 1.800 für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern unterstützt.

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