Elektromobilität für alle: Landesrat Sebastian Schuschnig mit ÖZIV-Präsident Rudolf Kravanja – Foto: Büro LR Schuschnig
Umwelt
17.02.2021

Elektromobilität soll für alle nutzbar sein

In Kärnten soll in Zukunft, wenn die Errichtung eines E-Ladepunktes gesetzlich vorgeschrieben ist, dieser so platziert werden, dass auch Menschen mit Behinderungen ihn nutzen können. Änderung der Kärntner Bauvorschriften wurde vorgelegt.

Wir sehen immer mehr E-Fahrzeuge auf Kärntens Straßen. Elektromobilität soll in Kärnten nun auch für wirklich alle nutzbar werden. Daher müsse sich etwas ändern, so Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig: "Bislang gibt es zu wenig Parkplätze, die für Menschen mit Behinderung reserviert sind und auch die Möglichkeit zur Aufladung bieten. Wir wollen in Kärnten ein Beispiel setzen und die chancengleiche Nutzung der Elektromobilität verbessern." Daher sollen die Kärntner Bauvorschriften geändert werden. Die Begutachtung läuft bis Anfang März, der Beschluss soll dann zügig folgen.

Was wird geändert?

Ist ein E-Ladepunkt gesetzlich vorgeschrieben, so soll dieser zukünftig so platziert werden, dass er auch vom Stellplatz für Menschen mit Behinderung aus erreichbar ist. Konkret sind hier öffentliche Parkflächen betroffen, aber auch jene bei Supermärkten und anderen großen Betrieben. Sind mehrere E-Ladepunkte zu installieren, soll mindestens einer davon auch für Menschen mit Behinderung leicht nutzbar sein.

Rudolf Kravanja ist Präsident des ÖZIV Landesverbandes Kärnten: "Für die Zukunft von Menschen mit Behinderungen ist es ein weiterer wichtiger Schritt in die Gleichstellung. Danke an das Land Kärnten, dass unser Anliegen hier berücksichtig wird. Mit diesem Schritt übernimmt Kärnten die Vorreiterrolle in der E-Mobilität in Österreich." Nicht nur der ÖZIV hat auf dieses Thema schon mehrfach hingewiesen, sondern auch der Österreichische Behindertenrat.

E-Infrastruktur verpflichtend

Bereits seit Dezember 2020 gibt es in den Kärntner Bauvorschriften neue Regelungen für Elektromobilität. E-Mobilität muss bei Bauprojekten Berücksichtigung finden. Bei jedem Neubau (oder größerer Renovierung) von Betriebsgebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen – wie bei Kaufhäusern – muss ein E-Ladepunkt errichtet werden. Das gilt ähnlich auch für Wohnhäuser mit mehr als zehn Stellflächen. Da muss für jeden Stellplatz die Leitungsinfrastruktur vorgesehen werden, also Schutzrohre für Elektrokabel.

Elektromobilität für alle: Landesrat Sebastian Schuschnig mit ÖZIV-Präsident Rudolf Kravanja – Foto: Büro LR Schuschnig
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