Michaela Eigner-Pichler von der Arbeiterkammer Kärnten – Foto: AK/Jost & Bayer
Leben
12.01.2021

Eltern nehmen freiwilliges Pensionssplitting kaum an

Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten klärt auf: Durch Pensionssplitting erhält jener Elternteil einen Ausgleich, der sich um die Kindererziehung kümmert und dadurch finanzielle Nachteile erleidet. Wie das funktioniert…

Nur 18 Anträge gingen 2020 bei der Pensionsversicherungsanstalt in Kärnten bezüglich Pensionssplitting ein. Auch 2019 waren es nur 19 Ansuchen. Beim freiwilligen Pensionssplitting kann man Teile der Kontogutschrift der Pension auf den Partner übertragen, der sich der Kindererziehung widmet. Dies ist ein Ausgleich für finanzielle Nachteile. Angenommen wird diese Möglichkeit also wenig.

Die genaue Regelung

AK-Expertin Michaela Eigner-Pichler erklärt Näheres: "Beim freiwilligen Pensionssplitting, das 2005 eingeführt wurde, können Teilgutschriften vom Geburtsjahr bis zum Jahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird, übertragen werden. Bei mehreren Kindern ist dies für maximal 14 Jahre möglich. Die Eltern können für jedes Jahr die Höhe der Übertragung – als Betrag oder Prozentsatz – selbst festlegen. In jedem Kalenderjahr können aber höchstens 50 Prozent der Teilgutschrift aus Erwerbstätigkeit auf den erziehenden Elternteil, und hier nur bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage, abgegeben werden. Der Antrag muss schriftlich bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des zuletzt geborenen gemeinsamen Kindes eingebracht werden."

Die Übertragung erfolgt mit Bescheid, kann nicht geändert oder aufgehoben werden. Der Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, bekommt dann eine höhere Pension, beim anderen Elternteil wird sie geringer ausfallen.

Beispiel für Pensionssplitting

Hier die Erklärung anhand eines Beispiels: Herr K. überträgt 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf seine Frau. Seine Beitragsgrundlage: 2.700 Euro pro Monat, also ist das ein Teilbetrag von 1.350 Euro. Übertragen werden 1,78 Prozent (24,03 Euro im Monat oder 336 Euro im Jahr, weil 14 Mal ausgezahlt wird). Für die sieben Jahre, die Frau K. wegen der Kindererziehung Teilzeit arbeitete und weniger verdiente, erhält sie nun 168,21 Euro brutto monatlich mehr an Pension durch das Splitting.

Automatisches Pensionssplitting vorgesehen

Das Regierungsprogramm sieht vor, das Pensionssplitting in Zukunft automatisch durchzuführen (bis zum zehnten Lebensjahres des Kindes). Man will das Jahreseinkommen beider Elternteile zusammenrechnen und die daraus errechnete Teilpensionsgutschrift in Höhe von 1,78 Prozent jeweils zur Hälfte aufteilen. Ein Elternteil soll aber dem Splitting ausdrücklich widersprechen können.

Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach ortet hier eine Gefahr: "Frauen übernehmen immer noch den Großteil der Kinderbetreuung und verlieren oft wertvolle Pensionsjahre. Es besteht die Gefahr, dass das Thema Altersarmut von Frauen mit der Einführung des automatischen Pensionssplittings für die Regierung erledigt ist. Damit werden die Probleme einfach zurück in die Familie verlagert. Viel wichtiger wäre es, Kindererziehungszeiten höher zu bewerten um damit Frauenarmut im Alter entgegenzuwirken!"

Michaela Eigner-Pichler von der Arbeiterkammer Kärnten – Foto: AK/Jost & Bayer
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