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Gesundheit
03.03.2022

Endlich bundesweite Hospiz- und Palliativversorgung in Aussicht

Kärntner Landesverband von Hospiz- und Palliativeinrichtungen ist bereit für die Umsetzung in Kärnten

Das neue Hospiz- und Palliativfondgesetz (HosPalFG – NR-Beschluss 24.02.2022) sieht den flächendeckenden Ausbau und die österreichweit geregelte Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung vor. Das betrifft stationäre Hospize, Tageshospize, Mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Alten- und Pflegeheime, die mobile Pflege und Betreuung zu Hause und das Krankenhaus.

Ernst Sandriesser, Vorsitzender des Präsidiums des Kärntner Landesverbandes von Hospiz- und Palliativeinrichtungen dazu: „Der neue Fonds sieht einen stufenweisen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung vor. Von Seiten des Bundes stehen heuer österreichweit 21 Millionen Euro zur Verfügung, die gleichen Beträge sind von den Ländern und Sozialversicherungsträgern aufzubringen – gesamt sind das also 63 Millionen Euro im Jahr 2022.“ Der Anteil für Kärnten aus diesem Fördertopf wären gesamt 3,9 Millionen Euro. Diese Beträge sollen sich im Laufe der nächsten Jahre noch steigern. Ab 2024 sollten dann österreichweit jährlich rund 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Der Hospiz- und Palliativfonds finanziert sich zu je einem Drittel durch Bund, Länder und Sozialversicherungsträger und schafft die Grundlagen für die verbindliche Planung und Umsetzung des angestrebten Vollausbaus. In den nächsten Wochen werden Gespräche mit dem Land Kärnten über den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung stattfinden.

Menschen an ihrem Lebensende haben so erstmals Aussicht, künftig eine gleichwertige, zugängliche, erreichbare sowie leistbare Hospiz- und Palliativversorgung vorzufinden. Niemand muss sich dann mehr fürchten am Lebensende allein gelassen zu sein.

Brigitte Pekastnig, Vorsitzende des Vorstandes des Kärntner Landesverbandes von Hospiz- und Palliativeinrichtungen freut sich: „Es ist ein schöner Erfolg, dass nach vielen Jahren der Diskussionen, Überzeugungsarbeit und des Einforderns dieser große und wichtige Schritt gesetzt wird. Schließlich geht um die Interessen der schwer kranken, sterbenden und trauernden Menschen in Kärnten, sowie um deren An- und Zugehörige. Die seit vielen Jahren ehrenamtlich geleistete Aufbauarbeit ist damit auch zukünftig abgesichert.“

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