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Wirtschaft
27.10.2022

Energie aus erneuerbaren Quellen

Erneuerbare Energiegemeinschaften sollen die Vorreiterrolle für eine stärkere dezentrale Energieerzeugung wie auch Versorgung einnehmen. Hauptzweck einer EEG ist, Energie aus erneuerbaren Energiequellen dort zu verbrauchen, wo sie produziert wird.

Bisher war nur das Einspeisen von Überschuss­energie möglich, doch nun kann mit der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft Überschussstrom zu vergünstigten Netzkosten, Steuern und Abgaben innerhalb der Gemeinschaft weitergegeben werden. Eine erneuerbare Energiegemeinschaft stellt kein unabänder­liches Gebilde dar, sondern befindet sich in ständiger Entwicklung.

Ökologischen und ökonomischen Vorteile

Privat- oder Rechtspersonen können Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs sein, ebenso Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Organisiert können die EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft sein, hier ist vieles möglich, doch steht die Gemeinnützigkeit dieser wirtschaftlichen Symbiose im Vordergrund. Primär darf nicht der finanzielle Gewinn aus einer EEG als Motivation zur Gründung herangezogen werden, was in den Statuten/Satzungen udgl. verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ableiten muss. Für die Errichtung einer EEG braucht es mindestens zwei Mitglieder. Die ökologischen, wie ökonomischen Vorteile erzielen die Mitglieder aus dem Verkauf bzw. aus dem Bezug des selbst produzierten Stroms und der selbst erzeugten Wärme innerhalb der Gemeinschaft und dies zu weitgehend (den gesetzlichen Rahmen einhaltend) eigenständig festgelegten Konditionen. Dies gelingt unter anderem dadurch, da verschiedene Abgaben wegfallen und auch das Netzentgelt für auf den innerhalb der EEG gehandelten Strom aliquot entfällt. Ferner ist es möglich, dass bis zu 50 Prozent der innerhalb der EEG erzeugten und nicht verbrauchten Strommenge mittels Marktprämie gefördert werden.

Regulatorisches Novum

Eine EEG ist ein attraktives, aussichts­reiches Unterfangen, bedarf aber auch der sorgfältigen Planung und akribischen Beachtung der laufenden Weiterentwicklungspotentiale. Fakt ist, dass die EEG ein regulatorisches Novum am Strommarkt darstellt, das dem Endkunden der Energiewirtschaft die aktive Teilnahme am Energiemarkt ermöglicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der EEG sind durch ein Höchstmaß an Flexibilität gekennzeichnet, was zwar den Zugang zum Markt dem Grunde nach erleichtert, jedoch die Grenzen in der wirtschaftlichen und organisatorischen Sinnhaftigkeit liegen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die regionale Wertschöpfungskette erkannt, gestärkt und langfristige Unabhängigkeit aufgebaut wird, und man in den Genuss von finanziellen Vorteilen kommt.

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