Energiewende: Windpark Lavamünd genehmigt
Die Kelag steht in den Startlöchern für die ausführliche Planung und Realisierung des Windparks Lavamünd. Laut Danny Güthlein, Vorstand der Kelag, ist vorgesehen, mit dem Bau im Jahr 2025 zu starten und die Anlagen im Jahr 2026 in Betrieb zu nehmen. Etwa 60 Millionen Euro werden in den Windpark Lavamünd investiert.
Startschuss für Windpark
Der positive Bescheid der UVP-Behörde, der für das Unternehmen ein ermutigendes Signal für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger in Kärnten darstellt, bildet den Grundstein für das Energieprojekt. Danny Güthlein betont: „Windkraft wird im erneuerbaren Energiemix der Zukunft eine sehr wichtige Rolle spielen, weil sie vor allem im Winter Strom erzeugt, also dann, wann die Kunden am meisten Strom benötigen und gleichzeitig die Verfügbarkeit von Strom aus Wasserkraft und Photovoltaik geringer ist. Den Windpark Lavamünd verstehen wir als wichtigen Schritt zur Energiewende in Kärnten.“ Die Kelag ist zuversichtlich, dass sich die Erfahrungen aus dem Genehmigungsverfahren für den Windpark Lavamünd positiv auf die Prüfungen und Genehmigungen weiterer Windkraftprojekte in Kärnten auswirken werden. Aktuell befinden sich die UVP-Verfahren für zwei weitere Windparks der Kelag – die Steinberger Alpe II und die Peterer Alpe – in Bearbeitung.
Strom für 19.000 Haushalte
Der Windpark wird insgesamt aus sieben Windkraftanlagen bestehen, die eine Gesamtleistung von 39,9 MW haben. Diese Anlagen werden voraussichtlich jährlich genug Strom erzeugen, um etwa 19.000 Haushalte in Kärnten zu versorgen. Der Standort des Windparks befindet sich im Dreiländereck von Kärnten-Steiermark-Slowenien. Vorstand der Kelag, Reinhard Draxler betont die langjährige Planung des Projekts: „An der Entwicklung des Windparks Lavamünd arbeiten wir seit Anfang 2018, wenn ab heute alles planmäßig verläuft, dann werden sich die Windräder im Herbst 2026 drehen. Das bedeutet eine Projektzeit von insgesamt neun Jahren.“ Das Ziel ist es solch innovative Projekte künftig schneller voranzubringen. Hierbei tragen die Bundes- und Landespolitik die Verantwortung, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine effiziente Genehmigung und Realisierung von Windkraftprojekten, Wasserkraft- und Photovoltaikprojekten sowie Netzausbauprojekten zu gewährleisten, ohne dabei die Rechte der Betroffenen und Anwohner zu beeinträchtigen.