Wirtschaft
27.09.2022

Explosion der Energiepreise: Kärntner Wirtschaft fordert dringend Maßnahmen

Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung Kärnten sind sich einig: es müssen dringend Schritte gesetzt werden, um die extrem steigenden Energiekosten abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern.

Die durch ein Versagen der Energiemärkte hervorgerufene Explosion der Preise bei praktisch allen Energieträgern bringt immer mehr Betriebe in ernsthafte wirtschaftliche Probleme, die sich spätestens nach dem Jahreswechsel auch massiv auf dem Arbeitsmarkt auswirken werden, wenn nicht gegengesteuert wird.

Verzehnfachung der Energiekosten

Unabhängig von der Branche zeigt sich überall die gleiche Situation: Zehnfach höhere Energiekosten sind keine Seltenheit, die vielen Betriebe in die Knie zwingen. Alte „günstige“ Energielieferverträge laufen nach der Reihe aus, die Preiserhöhungen kommen in der gesamten Wirtschaft an. Im Inland sinkt die Nachfrage, weil auch die Haushalte immer mehr unter der Inflation leiden, im Export muss man am internationalen Parkett mit Unternehmen konkurrieren, für die es keine Energiepreiserhöhungen gibt. Rund die Hälfte der Kärntner Arbeitsplätze hängt aber am Export.

Die Forderungen der Kärntner Wirtschaft im Überblick:

  • Rasche Entkoppelung des Gas- und Strompreises

durch temporären Ausgleich beim Gaspreis (Extreme-Peak-Modell) und Begrenzung des Strompreises (Strompreis-Cap). Beim Extreme-Peak-Modell geht es im Wesentlichen darum, Extremspitzen beim Gaspreis auszugleichen, sprich ab einer gewissen Grenze staatlich zu subventionieren, um rasch für Entlastung zu sorgen und Planungssicherheit herzustellen.
Der Strompreis-Cap soll über einen EU-weit akkordierten staatlichen Eingriff den Strompreis begrenzen und damit vom Gaspreis entkoppeln. Ebenfalls EU-weit soll - auf Basis der bestehenden Merit Order - ein Höchstpreis für Strom durchgesetzt werden.

  • Liquiditätsstärkende Maßnahmen

Die von der Bundesregierung im Rahmen des so genannten Energiekostenzuschusses vorgesehenen Mittel müssen dringend auf 2,5 Mrd. Euro ausgeweitet werden. Zusätzlich brauche es staatliche Garantien zur Absicherung von Betriebsmittelkrediten sowie die Einführung eines Verlustrücktrags, der sich bereits in der Pandemie bewährt hat.

Sofortige Rücknahme des „CO2-Preises“, der vorläufig auf 0,- Euro gestellt werden soll. Bei derart hohen Energiepreisen sind keine Lenkungseffekte im Sinne des Klimaschutzes nötig.

  • EU-Beihilfenrecht anpassen

Angesichts der dramatischen Situation der Unternehmen sollen Ausgleichsmaßnahmen im notwendigen Umfang sowohl beim Energiekostenzuschuss als auch bei der Strompreiskompensation (für alle betroffenen Sektoren) ermöglicht werden.

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