AK-Präsident Günther Goach
Fahrtkostenzuschuss: Noch bis 31. Oktober beantragen
Pendeln kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Der Fahrtkostenzuschuss des Landes Kärnten soll den Berufspendler:innen Entlastung bringen. Anspruch darauf haben alle Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die zur Arbeit oder Ausbildungsstätte pendeln müssen. Sie können den Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) über die Arbeiterkammer Kärnten beantragen. Im Einklang mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit wurden heuer die Förderhöhen angehoben und auch die Einkommensgrenzen angepasst.
Einkommensgrenzen
Personen, die weniger als 30.000 Euro jährlich verdienen und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fahren, erhalten das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Zudem wurde das Maximaleinkommen für den Individualverkehr auf 31.680 Euro angehoben.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Angesichts der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der anhaltenden Teuerungswelle ist es mir ein wichtiges Anliegen, sowohl jene Menschen zu unterstützen, die auf den Individualverkehr angewiesen sind, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen, als auch jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln.“
Irene Hochstetter-Lackner, AK-Vizedirektorin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, ermutigt alle Arbeitnehmer:innen: „Wenn Sie Pendlerin oder Pendler sind, nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie aufgrund der neuen, verbesserten Richtlinien Ihren Anspruch!“
So kommen Sie zum Zuschuss
Interessierte haben noch bis zum 31. Oktober 2024 Zeit, ein Förderansuchen zu stellen und von dieser finanziellen Entlastung zu profitieren. Alle Infos auf arbeitnehmerfoerderung.at oder unter 050 477- 4003.