Fairness am Arbeitsplatz: AK Kärnten zog Bilanz
Die Arbeits- und Sozialrechtsexperten der AK Kärnten beraten und vertreten Arbeitnehmer bereits seit über 30 Jahren in arbeitsrechtlichen Problemfeldern und das mit Erfolg: 542 Mio. Euro wurden bisher für Kärntens Arbeitnehmer erkämpft.
Kostenlose Beratung in Streitfällen
„Werden Arbeitsverträge mit oftmals diffusen Klauseln vereinbart oder geleistete Überstunden nicht entsprechend abgegolten, kommt der AK-Rechtsschutz ins Spiel“, betont Maximilian Turrini, Leiter der Arbeits- und Sozialrechtsabteilung in der AK Kärnten. Besonders bei Mehr- und Überstunden treten diese Probleme zu Tage. Laut Statistik Austria haben österreichische Betriebe im Jahr 2022 den Arbeitnehmern 47 Millionen Mehr- und Überstunden weder mit Geld noch mit Zeitausgleich abgegolten. „Die Arbeiterkammer achtet auf Fairness am Arbeitsplatz und hilft Arbeitnehmern mit kostenloser Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen vor Gericht“, bekräftigt AK-Präsident Günther Goach und verweist: „Wir sind der kostenlose Anwalt für AK-Mitglieder bei arbeits- und sozialrechtlichen Ungereimtheiten.“
Rechtzeitig einlenken
122.543 Mal berieten und unterstützten die Arbeits- und Sozialrechtsexperten sowie der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) Hilfesuchende im vergangenen Jahr. 103.427 Mal wurde per Telefon, 10.156 persönlich und 8.960 schriftlich in der AK in Klagenfurt sowie in den sechs AK-Bezirksstellen in Kärnten beraten. 1.576 Arbeitsrechtsakte wurden im Vorjahr positiv erledigt. 325 Mal wurde der Klagsweg beschritten und 2,1 Millionen Euro für Dienstnehmer erkämpft. 1.251 Mal wurde außergerichtlich interveniert und 2,4 Millionen Euro für Beschäftigte zurückgeholt. „Erstmals wurde durch Interventionen mehr Geld für Arbeitnehmer zurückgeholt als durch Klagen erstritten werden konnte, ein Zeichen dafür, dass die Arbeitgeber früher einlenken“, so Turrini. 2.159 Neuvertretungen, die in 394 Klagen und 1.765 Interventionen aufgeteilt sind, wurden 2022 als Akt angelegt.
38,3 Mio. Euro im Sozialrecht erstritten
Im Sozialrecht wurden im vorigen Jahr 1.183 Klagsfälle abgeschlossen. Davon wurden 567 Fälle vor Gericht gewonnen und ein Gesamtwert von 38,3 Mio. Euro erstritten – um 12,5 Mio. mehr als 2021. Hinzu kamen 1.517 neue Vertretungsfälle (2021: 1.190 Fälle) für die AK-Sozialrechtsexperten. „Bei den Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie den Pflegegeldansprüchen und Rehabilitationsgeldforderungen ist eine enorme Steigerung zu erkennen“, erklärt Gerald Prein, Referatsleiter des Sozialrechts.
4,5 Mio. Euro für Firmeninsolvenzopfer
Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) half 593 Insolvenzopfern zu ihrem Geld. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 244 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderungsanmeldungen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds ein. Auch vor Gericht werden Dienstnehmer vor dem Insolvenzgericht vertreten. „Der ISA in Klagenfurt ist die erste Anlaufstelle für Opfer von Firmenkonkursen“, sagt der Leiter des Insolvenzschutzverbandes für Arbeitnehmer:innen, Herbert Diamant. Mit der AK-Insolvenz-Soforthilfe (maximal 3.000 Euro pro Arbeitnehmer) überbrückte die Arbeiterkammer Kärnten die finanzielle Not vieler Insolvenzopfer. 2022 wurden 235 Anträge (2021: 149 Anträge) gestellt und ein Gesamtbetrag von 387.650 Euro als Überbrückungshilfe an Arbeitnehmer ausbezahlt.
„Eine gerechte Arbeitsmarktteilhabe für Alle schaffen!“
AK-Präsident Günther Goach betont: „Die Arbeitswelt befindet sich in einer noch nie da gewesenen Transformationsphase. Konjunkturabschwung, Fachkräftemangel, Digitalisierung, demografischer Wandel und Klimakrise – gerade in diesen Zeiten muss eine gerechte Arbeitsmarktteilhabe für möglichst alle gelingen!“
Aktuelle Forderungen der Arbeiterkammer
- Arbeitslosenversicherung-Erhöhung: Mindestens 70 Prozent der Nettoersatzrate bei Geldleistungen sind gefordert. Österreich liegt mit 55 Prozent im OECD-Index zur Arbeitslosenversicherung im unteren Drittel.
- Attraktivere Gestaltung des zweiten Arbeitsmarktes – vor allem Menschen über 50 Jahre müssen vor Langzeitarbeitslosigkeit geschützt und entsprechend qualifiziert werden.
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.
- Urlaubsrecht erneuern: Eine 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren für alle Arbeitnehmer!
- Beibehaltung beider Altersteilzeit-Modelle, da innerhalb der Altersteilzeit neue qualifizierte Arbeitnehmer eingestellt bzw. ausgebildet werden können.
- Keine Verkürzung der Kündigungsfristen!
- Keine Verschlechterung im Pensionsrecht: Das Antrittsalter darf nicht erhöht werden!
- Schwerarbeitsregelung: Zugangsmöglichkeiten erleichtern!
- Neuregelung bei der „Abfertigung Neu“: Die Höhe der „Abfertigung Neu“ muss sich an der „Abfertigung Alt“ orientieren!
- Bei Behinderungen von Betriebsratswahlen ist ein stärkeres Durchgriffsrecht durch den Gesetzgeber gefordert
© Gernot Gleiss/AK