PC-Bildschirm, wie er bei einem sehbehinderten Nutzer aussieht. © BSVK
Wirtschaft
09.05.2024

Fit für das Barriere­freiheitsgesetz?

Mit 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Doch was bedeutet das für Sie als Unternehmen oder Auftraggeber?

Produkte und Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen, sind zukünftig „barrierefrei“ anzubieten. Diese müssen auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein. Hauptsächlich betrifft es Produkte und Dienstleistungen, die allen Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Im Wesentlichen betrifft das den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Regelungen betreffen Hard- wie auch Software.

In Kärnten sind die Unternehmen im Hardwarebereich überschaubar. Ganz anders sieht es bei Information und Kommunikation aus. Zukünftig müssen Informationen, Buchungsplattformen oder Online-Shops uneingeschränkt nutzbar sein. Zwar gibt es eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030, diese gilt aber nur für Angebote, die vor dem Start des BaFG erstellt wurden.

Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Sozialministerium überprüft und es drohen Strafen bis zu 80.000 Euro.

Was sollten Sie tun?

Stellen Sie sicher, dass Ihre Websites, Online-Formulare, Webshops, etc. WCAG-konform sind. WCAG ist der Standard, an dem die Voraussetzungen für Barrierefreiheit gemessen werden. Schnelle Softwarelösungen, wie sie aktuell angeboten werden, erfüllen diesen Standard nicht. Wir empfehlen eine unabhängige Projektbegleitung und -überprüfung. Dies erfolgt durch eine WACA-Zertifizierung (www.waca.at) oder einen zertifizierten Experten, einen sogenannten Web-Accessibility-Expert. Als Interessensvertretung der Menschen mit Seheinschränkungen in Kärnten stehen wir gerne unterstützend zur Seite.

Für viele Kärntner:innen mit Behinderung ist die digitale Welt Chance und Fluch zugleich. Eine Chance, um selbstständig am sozialen Leben teilnehmen zu können und Fluch, wenn durch Barrieren dieser Weg verstellt ist und man damit ausgegrenzt wird.

Zu einer nachhaltigen Gesellschaft gehört ein Miteinander und Chancengleichheit für alle. Zehn Prozent von uns sind auf Barrierefreiheit angewiesen. 60 Prozent profitieren davon und 100 Prozent gewinnen mit einer Gesellschaft, die niemanden zurücklässt!

Heinz E. Pfeifer, Obmann Blinden- und Seh- behindertenverband Kärnten. © BSVK
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