Wirtschaft
10.02.2022

Fürs Unternehmen vorsorgen

Unternehmer tragen doppelte Verantwortung: für ihre Familie und für ihr Unternehmen. Der Notar weiß über effektive Unternehmensvorsorge Bescheid.

Wenn dann das Schicksal zuschlägt, sind es meistens die nahen Angehörigen, die nicht verstehen, wie ein umsichtiger und erfolgreicher Unternehmer so fahrlässig handeln konnte und dabei seine Nächsten, aber natürlich auch das Unternehmen in eine unzumutbare und oft ausweglose Situation bringen konnte. Daher empfehlen sich für den Fall der Fälle zwei Instrumentarien: Das eine ist das Testament. Der Gesetzgeber regelt zwar, wer was und wieviel nach dem Ableben eines Unternehmers/einer Unternehmerin zu bekommen hat, doch die gesetzliche Erb-folge ist meist nur selten das, was für die Erben und das Unternehmen sinnvoll ist. So erben zum Beispiel Kinder oder Ehepartner/in quotenmäßig und machen schon allein durch diese Quoten das Unternehmen unführbar.

Oder sie haben aufgrund einer anderen beruflichen Ausbildung nicht die Eignung, den Betrieb erfolgreich weiterzuführen. Auch durch minderjährige Erben, die durch das Gericht vertreten werden, kann ein Unternehmen ins Wanken geraten. Mit einem Testament hingegen ist es ganz einfach, die notwendigen Weichen zu stellen und durch entsprechende Pflichtteilsverzichtsverträge den Bestand des Unternehmens abzusichern. Aber nicht nur der Tod, sondern auch andere Schicksalsschläge, wie Unfall, Koma oder Demenz können die Existenz des Betriebes und damit auch der Familie bedrohen. Da die meisten Unternehmen Einzelunternehmen, oder Ein-Personen-GmbH sind, stellt sich hier immer die Frage: Wer vertritt das Unternehmen im Fall der Fälle?

Eine Unternehmervorsorgevollmacht kann hier hilfreich sein und legt fest, dass eine Vertrauensperson alle Geschäfte weiterführt und Maßnahmen setzen kann, die in der jeweiligen Situation notwendig und nützlich sind. Sind diese Weichen nicht gestellt, besteht die Gefahr, dass im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers das Gericht einen Erwachsenenvertreter – vormals Sachwalter bestellt –, der dann die Geschicke des Unternehmens – immer nach Rücksprache mit dem Gericht – lenkt, was naturgemäß langwierig und durchaus komplex ist.

Ebenso in der Verantwortung eines Unternehmers liegt es, den Gesellschaftsvertrag des Unternehmens im Auge zu haben. Ein Standardvertrag ist nur in den wenigsten Fällen genügend. Daher sollte man den Gesellschaftsvertrag von seinem Notar entsprechend ausgestalten lassen und an die jeweilige Einzelsituation anpassen. Auch hier gilt, dass eine Routinekontrolle alle paar Jahre Sinn macht, da sich sowohl Unternehmen als auch die jeweiligen Beteiligten verändern. Daher sollte sich ein verantwortungsvoller Unternehmer die Zeit nehmen, die jeweiligen Regelungen mit seinem Notar zu besprechen, um für den Ernstfall bestens abgesichert zu sein.

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