Optiker haben auch im Lockdown geöffnet – und viele andere Gewerbe- und Handwerksbetriebe auch. – Foto: Pixabay
Wirtschaft
12.01.2021

Gewerbe und Handwerk: Wer hat im Lockdown geöffnet?

Viele Kunden wissen gar nicht, dass auch im Corona-Lockdown gewisse Gewerbe- und Handwerksbetriebe geöffnet haben. Hier wird aufgeklärt: Wer hat offen? Wer stellt zu? Wer hat geschlossen?

Auch im Lockdown dürfen viele der über 16.000 Betriebe in Gewerbe und Handwerk in Kärnten arbeiten. Nicht-körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt. Körpernahe Dienstleister haben noch bis voraussichtlich 24. Jänner geschlossen. Viele Kunden haben aber keinen Überblick über Betriebe, die geöffnet haben bzw. Leistungen anbieten dürfen. Das führt zu teilweise massiven Umsatz-Einbrüchen auch bei jenen, die arbeiten dürfen.

Betriebe dürfen produzieren, zustellen, montieren

Ein Beispiel: Maler, Installateure, Elektro- oder Metalltechniker, Dachdecker, Tischler und andere Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe dürfen zwar den Kundenbereich für den Verkauf von Waren nicht öffnen, aber durchaus bei Kunden oder auf Baustellen arbeiten. Klaus Kronlechner, Obmann der Wirtschaftskammer-Sparte Gewerbe und Handwerk, bemerkt: "Der Großteil der über 16.000 Gewerbe- und Handwerksbetriebe ist vom Lockdown nicht direkt betroffen."

Wer hat offen, wer geschlossen?

Hier ein Überblick, was bei wem gilt:

Berufsfotografen – geöffnet: Fotografieren zählt nicht zu körpernahen Dienstleistungen. Es herrschen strenge Hygiene-Konzepte.

Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller – geöffnet: Die Produktion läuft, es gibt kein Betretungsverbot, also dürfen auch Kunden kommen.

Gärtner und Floristen – Geschäfte geschlossen: Aber sie dürfen zustellen oder man kann abholen. Viele setzen daher auf Online- und Telefon-Verkauf.

Persönliche Dienstleister (z. B. Astrologie, tierbezogene Dienstleistung, Humanenergetik, Partnervermittlung) – geöffnet: Man setzt verstärkt auf Online- oder Videotelefonie-Beratungen, es sind aber auch persönliche Termine möglich. Schutzmaßnahmen müssen natürlich eingehalten werden.

Bekleidungsgewerbe (Kleidermacher, Änderungsschneider) – geöffnet: Den Verkauf von Waren im Geschäft gibt es aber im Lockdown nicht.

Lebens- und Sozialberater – geöffnet: Sie führen Beratungen durch, was gerade in dieser schwierigen Zeit wichtig ist.

Optiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher, Zahntechniker – geöffnet: Sie gelten als Gesundheitsgewerbe.

Film- und Musikwirtschaft – teilweise geöffnet: Man kann etwa alte Super-8- und Videofilme digitalisieren lassen.

Chemische Gewerbe (Denkmal-, Fassaden-, Gebäudereiniger) – geöffnet: Sie dürfen produzieren und Dienstleistungen anbieten.

Kunsthandwerk – teilweise geöffnet: Es darf produziert, aber nicht verkauft werden.

Optiker haben auch im Lockdown geöffnet – und viele andere Gewerbe- und Handwerksbetriebe auch. – Foto: Pixabay
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