© Drazen / stock.adobe.com
Wirtschaft
26.02.2024

Höhere Förderungen für Kärntens Pendler

Wer öffentlich fährt, erhält künftig die Fahrtkosten bis zu 100 Prozent rückerstattet. Für Pendler, die auf das Auto angewiesen sind, werden die Einkommensgrenzen erhöht.

Kärntner:innen mit geringen bis mittleren Einkommen, die zu ihrer Arbeitsstelle oder Aus- und Weiterbildungsstätte pendeln müssen, unterstützt das Land Kärnten über die Arbeitnehmerförderung mit Fahrtkostenzuschüssen. Abgewickelt werden die Anträge durch die Arbeiterkammer Kärnten für das Land. Um die Pendler:innen noch besser und umfassender unterstützen zu können, werden nun einerseits die Fördersätze für Öffi-Nutzende und andererseits die Einkommensgrenzen im Bereich des Individualverkehrs erhöht.

Anreiz für Öffi­-Nutzung

„Im Sinne unseres Nachhaltigkeitsschwerpunkts haben wir die Förderhöhen für Nutzer:innen öffentlicher Verkehrsmittel noch einmal angehoben“, erklärt Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Wer beispielsweise weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdient (brutto abzüglich Sozialversicherung, Zuschlägen/Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Bei höheren Einkommen (bis 35.000 Euro) bzw. geringeren Wegstrecken sind es 75 bzw. 50 Prozent. Für geringe Einkommen (unter 20.000 Euro) gilt der 100-prozentige Fördersatz bereits ab fünf Kilometer Wegstrecke. „Das ist ein wirklich attraktives Angebot an alle Pendler:innen und soll ein noch größerer Anreiz sein, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen“, betont Schaunig.

Erhöhte Einkommens­grenzen für Individual­verkehr

Dort, wo ein Umstieg auf Öffis nicht möglich ist – wenn der Wohn- oder Arbeitsort nicht gut angeschlossen ist oder im Schichtbetrieb gearbeitet wird – gibt es weiterhin auch für das Pendeln mit dem eigenen Auto finanzielle Unterstützung. „Kärnten ist ein Pendlerland, die Belastungen für Arbeitnehmer:innen werden immer höher – das zeigt auch unsere aktuelle Mobilitätsstudie! Darum ist es umso wichtiger, dass nun im Rahmen der Arbeitnehmerförderung die Einkommensgrenzen für den privaten Pkw sowie die Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr erhöht werden“, betont Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten und führt aus: „Aufgrund der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der aktuellen Teuerungswelle ist es mir ein besonderes Anliegen, sowohl den Individualverkehr als auch den öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Dies wird mit den neuen Richtlinien gewährleistet.“ So liegt das Maximaleinkommen im Bereich des Individualverkehrs nun bei 31.680 Euro, zuvor waren es 26.400 Euro. Je geringer das Einkommen und je länger die Wegstrecke, desto höher die Förderung. Personen, die weniger als 15.840 Euro verdienen, erhalten ab 60 Kilometer Wegstrecke eine Unterstützung von 825 Euro.

Maß­nahmen gegen die Teuerung

„Die Teuerung hat viele Kärntner:innen hart getroffen. Über eine Vielzahl an Maßnahmen – Kärnten Bonus, Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen – unterstützen wir die Bürger:innen bestmöglich. Die Ausweitung des Fahrtkostenzuschusses ist ein weiteres Angebot speziell an Arbeitnehmer:innen“, so Schaunig. Die Kosten für das Land werden, abhängig von der Zahl der Anträge, von rund 2,1 auf etwa 2,5 Mio. Euro steigen. „Arbeitnehmer:innen sind dazu aufgerufen, sich aufgrund der neuen, verbesserten Richtlinien anzuschauen, ob sie nun beim Pendeln mit dem privaten Pkw förderberechtigt sind. Auch beim Kärnten Ticket, bei dem es zu einer sofortigen finanziellen Unterstützung kommt, ist eine wesentliche Entlastung für heimische Pendler:innen gegeben“, erklärt AK-Vizedirektorin Irene Hochstetter-Lackner, Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats. Im Jahr 2023 wurden rund 11.000 Anträge bei der Arbeiterkammer Kärnten eingereicht. Davon wurden rund 900 Anträge zum Öffentlichen Verkehr ausgezahlt, was einer Steigerung von 24 Prozent gegenüber 2022 entspricht.

FALLBEISPIELE

  1. Eine Arbeitnehmerin, wohnhaft in Nötsch, pendelt täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstelle in Villach und hat sich ein Klimaticket um 399 Euro gekauft. Sie verdient 3.511 Euro brutto. Bislang erhielt sie 33 Prozent ihres Klimatickets gefördert, künftig sind es 50 Prozent.
  2. Ein Arbeitnehmer aus Weitensfeld arbeitet in Teilzeit in Klagenfurt. Aufgrund seines frühen Dienstbeginns stehen keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung. Der Mann verdient brutto 1566 Euro. Nach den alten Richtlinien hätte er 375 Euro im Jahr an Arbeitnehmerförderung erhalten. Nach den neuen Richtlinien sind es 525 Euro.
Schlagwörter