„Der Investitionsfreibetrag ist ein wichtiger Hebel, der Unternehmen die Möglichkeit gibt, Weiterentwicklungen durch gezielte Investitionen voranzutreiben.“
Investitionsfreibetrag: Steuerlich entlasten und gezielt investieren
Unter aktuellen Gesichtspunkten, wie beispielsweise Innovationen voranzutreiben oder neue Märkte anzusprechen, ist der Investitionsfreibetrag ein wirkungsvolles Instrument und ein gutes Argument für die Investitionsentscheidung. „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sollte man den Blick nach vorne richten und nachhaltige Investitionen in die Zukunft in Angriff nehmen“, so Nikolaus Juhász, Vorstandsvorsitzender der BKS Bank.
Eine gute Gelegenheit ist der diesjährig sehr hoch angesetzte Investitionsfreibetrag für neu angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Er wirkt steuerlich gewinnmindernd und reduziert somit die Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer. Voraussetzung ist, dass die Wirtschaftsgüter neu sind und mindestens vier Jahre im Betrieb verbleiben.
Anreize für Investitionen
Besonders attraktiv ist die aktuell befristete Erhöhung des Freibetrags: Für Investitionen bis zum 31. Dezember 2026 können Unternehmen 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Für Investitionen im Bereich der Ökologisierung steigt dieser Satz sogar auf 22 Prozent. „Damit schafft der Gesetzgeber gezielte Anreize für Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Unternehmensentwicklung“, erklärt Juhász.
Zu den begünstigten „klassischen“ Wirtschaftsgütern zählen unter anderem Maschinen und technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Büroeinrichtungen sowie EDV-Hardware. Noch stärker gefördert werden ökologische Investitionen wie Photovoltaikanlagen, E-Mobilität, energieeffiziente Maschinen oder Maßnahmen im Umweltund Klimaschutz. Gerade diese Investitionen verbinden steuerliche Vorteile mit langfristigen Einsparungen bei Energie- und Betriebskosten.
Planung entscheidend
Summa summarum kann der Investitionsfreibetrag zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Entscheidend ist jedoch eine frühzeitige und strukturierte Planung. „Investitionszeitpunkt, Art der Wirtschaftsgüter sowie die Einbettung in die Gesamtfinanzierung spielen dabei eine zentrale Rolle“, so Juhász.
Informationen einholen
Die erfahrenen Kundenberater:innen der BKS Bank informieren in einem unverbindlichen Gespräch gerne darüber, wie Sie mit den aktuell attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten eine zusätzliche Ersparnis bei der Umsetzung Ihrer Investition erzielen können. Terminvereinbarungen sind unter 0463 5858 0, per E-Mail an ksc@bks.at oder unter www.bks.at möglich.
INVESTITIONSFREIBETRAG
Bis 31. 12. 2026 beträgt der Freibetrag zusätzlich neben der AfA
– 20 % der Investitionskosten
– 22 % bei ökologischen Investitionen (z. B. Photovoltaik, E-Mobilität, energieeffiziente Maschinen).
Begünstigt sind neue Wirtschaftsgüter, die mindestens vier Jahre im Betrieb verbleiben.