Kärntner Biber-Verordnung ermöglicht Eingriff bei Gefahr in Verzug
Der Biber richtet in Kärnten große Schäden an. Schadensmeldungen mehren sich und auch ein Monitoring ergab, dass die Biber-Population von ca. 130 Tieren im Jahr 2013 auf etwa 700 angestiegen ist. Die Tiere haben sich auf ganz Kärnten verteilt und es gibt keine freien Reviere mehr, in welche die Biber umgesiedelt werden könnten. Heute wurde daher die Biber-Verordnung beschlossen – nach vielen Gesprächen und einer Begutachtungsphase.
Generelle Bejagung nicht erlaubt
Wollte man bisher eingreifen, waren lange Bescheidverfahren notwendig. Nun regelt ein Stufenplan die Eingriffsmöglichkeiten: Präventionsmaßnahmen sind der erste Schritt, die Entfernung von Haupt- und Nebendämmen ein zweiter. Die Entnahme einzelner Tiere ist der letzte Ausweg, "wenn keine anderen Möglichkeiten mehr bestehen, um die Situation in den Griff zu bekommen", so der zuständige Landesrat Martin Gruber. Es ist also keine generelle Bejagung erlaubt, sondern ein "zielgerichtetes Einschreiten bei Gefahr in Verzug".
Weitere Beschränkungen
Vorgesehen sind auch örtliche und zeitliche Beschränkungen. So sind in Naturschutzgebieten und Europaschutzgebieten nur Eingriffe in den Lebensraum (etwa Damm-Entfernungen) möglich und es wird darauf Rücksicht genommen, Eingriffe nicht während der Aufzuchtzeit vorzunehmen. Der Hauptdamm eines Biberbaus darf nur dann entfernt werden, wenn sich keine Jungtiere im Bau befinden. Eine Entnahme der Tiere kann mittels Lebendfallen oder direkter Bejagung erfolgen. Fallen sind mit GPS-Koordinaten zu melden und zu dokumentieren.
Die Verordnung tritt noch im Februar in Kraft. Auch das Biber-Monitoring und die Beratung durch Wildbiologen des Landes laufen weiter.
