Kärntner Reparaturbonus noch bis Ende des Jahres
Seit Juli 2020 gibt es den Reparaturbonus des Landes Kärnten, wonach die Reparatur von Haushaltselektrogeräten für Privathaushalte gefördert wird. Ziel der Förderaktion ist, Produkte möglichst lange zu verwenden, wertvolle Rohstoffe zu sparen, Energie effizient einzusetzen und damit Abfälle zu vermeiden sowie die Umwelt zu schonen. Nebenbei wird damit auch die regionale Wertschöpfung gesteigert.
Aktion verlängert
Die Förderaktion wird sehr gut angenommen, weshalb das Budget für die Förderung noch einmal erhöht wurde. Die Aktion gibt es somit noch bis Ende des Jahres 2021, sie wurde verlängert.
So kommt man zum Bonus!
Den Reparaturbonus kann man über ein Online-Formular beantragen. Pro Haushalt und Jahr kann ein Antrag auf Rückerstattung von 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten – das sind maximal 100 Euro – gestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, welche ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben. Es werden Reparaturen von Kärntner Gewerbebetrieben – also mit Sitz in Kärnten – gefördert. Der Reparaturbetrieb muss unter www.reparaturfuehrer.at registriert sein. Auf dieser Plattform findet man über 100 Betriebe aus Kärnten.
Die Rechnung über die Reparatur kann man als Handy-Foto mit dem Antrag hochladen, sie darf aber nicht älter sein als 30 Tage. Bei der Aktion nicht inkludiert ist aus Effizienzgründen die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten.
Fördersumme aufgestockt
Bisher läuft die Förderaktion sehr erfolgreich. Seit Beginn des Jahres – bis Ende April – wurden über 1.000 Förderanträge gestellt und daher wurde die dafür bereitgestellte Fördersumme vorsorglich auf-
gestockt.
Beitrag zum Klimaschutz
Ziel der Aktion ist es einerseits, den Menschen zu vermitteln, dass die vermehrte Nutzung von Reparatur-Dienstleistungen nicht nur Abfall vermeidet, sondern auch die Umwelt schont, CO2 einspart und dass die Menschen damit aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Wirtschaftlich gesehen werden Beschäftigungsimpulse in Kärnten gesetzt. Durch die Aktion werden nämlich Arbeitsplätze erhalten und auch neue geschaffen. Die Wertschöpfung bleibt ausschließlich in Kärnten.
Reparaturbonus Kärnten
Was wird gefördert?
Das Land Kärnten gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Reparatur von Haushaltselektrogeräten in der Höhe von 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal 100 Euro). Service- und Wartungsarbeiten sowie Reparatur-Dienstleistungen im Rahmen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen sind von der Förderung ausgenommen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Kärnten.
Laufzeit: bis 31. Dezember 2021 bzw. nach vorhandenen Fördermitteln