Kindergartenjahr startet mit massiver finanzieller Entlastung
Das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sorgt für eine massive finanzielle Entlastung der Eltern sowie kleinerer Gruppen und sieht ein höheres Gehalt für Pädagog:innen vor.
Reform in der Elementarpädagogik
Der 1. September 2023 ist ein historischer Tag für Kärnten: Das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz tritt in Kraft. Das Land übernimmt ab diesem Semester, gemeinsam mit den Gemeinden und Betreiber:innen, die Elternbeiträge für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte. Eltern zahlen somit nur mehr den Essens- und Bastelbeitrag. „Mit dem neuen Gesetz setzen wir die größte Reform im Bereich der Elementarpädagogik in Kärnten seit 1945 um. Wir reden im Durchschnitt von 3.000 bis 4.000 Euro pro Jahr, die Eltern oder Alleinerzieherinnen und -erzieher nicht mehr aufbringen müssen. Dazu werden sowohl für Kinder als auch für die Pädagoginnen und Pädagogen sukzessive die Rahmenbedingungen verbessert“, erklärt der maßgebliche Initiator, Landeshauptmann Peter Kaiser.
Beitragsfreie Kindergärten
Das Land zahlt einen fixen Betrag der Bildungs- und Betreuungskosten für Halbtags- oder Ganztagsaufenthalte direkt an die Betreiber:innen der Kindergärten und Kindertagesstätten. Die darüber hinaus gehende Summe für Halb- oder Ganztagsbetreuung übernehmen die jeweiligen Betreiber:innen. „Wir bringen damit ein Projekt erfolgreich zu Ende, dass wir bereits 2018 mit dem Kärntner Kinderstipendium eingeleitet haben. Schrittweise wurden die Beiträge verringert, damit wir heute – endlich – beitragsfreie Kindergärten und Kindertagesstätten in Kärnten haben, egal ob öffentlich oder privat betrieben“, so Kaiser über „mein Herzensanliegen“.
Übergangsfrist für neues Fördersystem
Um den Betreiber:innen die Umstellung zu erleichtern, wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren festgehalten. Spätestens mit 2026/27 müssen also alle ins neue Fördersystem umgestiegen sein. Von insgesamt 433 Kärntner Kindergärten und Kindertagesstätten an 487 Standorten verbleiben nur 41 im alten Fördersystem und wählen noch die Variante, dass Elternbeiträge eingehoben werden (allerdings nur Beträge, die über das Kinderstipendium hinausgehen).
Höhere Entlohnung für Betreuer:innen und Pädagog:innen
„Neben der finanziellen Entlastung der Eltern und der Verringerung der Gruppengrößen auf maximal 20 Kinder bis 2028, haben wir noch einen unverzichtbaren Punkt in das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz aufgenommen: eine spürbare Verbesserung der Entlohnung von Pädagoginnen und Pädagogen – bis zu 40 Prozent mehr Gehalt ist möglich“, hält Bildungsreferent LR Daniel Fellner fest, „weil wir das Berufsbild attraktiver gestalten wollen und es viel mehr Menschen erleichtern wollen, in einen unglaublich wichtigen und schönen Beruf einzusteigen. Nun sorgen wir dafür, dass dieses immens wichtige Berufsfeld auch eine adäquate Entlohnung erfährt.“ Durch die Gehaltsanhebung der Pädagog:innen, insbesondere bei privaten Trägern, können beispielsweise ab diesem Kindergartenjahr Kleinkindbetreuer:innen im 3. Berufsjahr künftig monatlich 343 Euro netto und Kindergartenpädagog:innen im 6. Berufsjahr um 160 Euro mehr verdienen. Zusätzlich soll es mehr Vor- und Nachbereitungszeiten geben. Um die kleineren Gruppen zu ermöglichen, wurde der Schulbaufonds in einen Bildungsbaufonds umgewandelt. „Das ist die größte und nachhaltigste Reform, die wir in Kärnten jemals im Bereich der Kinderbildung und -betreuung umgesetzt haben. Denn wir sind der Meinung, dass jedes Kind in Kärnten die gleiche Chance auf Bildung und Betreuung haben soll, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wir investieren in die Bildung und dadurch in die Zukunft unserer Kinder und eines erfolgreichen Kärntens“, so Kaiser und Fellner.