Die EU schlägt eine Initiative für einen europaweit einheitlichen Rahmen für Mindestlöhne vor. – Foto: Pixabay/AKuptsova
Wirtschaft
14.01.2021

Kommt europaweit einheitlicher Rahmen für Mindestlöhne?

Landeshauptmann Peter Kaiser soll als Berichterstatter des Ausschusses der Regionen eine Stellungnahme zu einem Vorschlag der EU erarbeiten. Es geht um eine Initiative für einen europaweit einheitlich geregelten Rahmen für Mindestlöhne.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat es schon angekündigt: Ein rechtlicher Rahmen für Mindestlöhne in allen EU-Ländern ist geplant. Die Ziele: das Mindestlohn-Wirrwarr beseitigen, klare Kriterien schaffen, regionale Unterschiede miteinbeziehen. Es gibt bereits einen Vorschlag der EU-Kommission, der Ausschuss der Regionen (329 Mitglieder) soll dazu eine Stellungnahme abgeben. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser wurde zum Berichterstatter des Ausschusses nominiert. Gestern gab es deshalb schon eine Video-Konferenz mit Nicolas Schmit aus Luxemburg, verantwortliches Mitglied der EU-Kommission bzw. Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte.

Mehr Arbeitnehmerschutz

Kaiser stellt seinen Standpunkt klar: "Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener, insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und prekär Beschäftigte, wurden von der Corona-Krise, die sich auch negativ auf die Löhne auswirkt, besonders hart getroffen. Daher ist der Vorstoß für einen Rahmen für europäische Mindestlöhne jedenfalls zu begrüßen, um für die Zukunft für mehr Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz zu sorgen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Armut sowie Abwanderung aus Regionen mit besonders niedrigen Löhnen vorzubeugen."

Schmit ergänzt: "Fast zehn Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU leben in Armut – das müssen wir ändern! Eine erfolgreiche Erholung von der Krise in der EU kann nur gelingen, wenn die soziale und die wirtschaftliche Dimension den gleichen Stellenwert haben."

Höhere Löhne für Millionen Arbeitnehmer

Wird der vorliegende Vorschlag angenommen, würden ca. 25 Millionen Menschen mehr Lohn bekommen. Der Vorschlag: Anpassung der nationalen Mindestlöhne auf 60 Prozent des Medianwertes und 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes. Nur in vier Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen werden derzeit 60 Prozent des Medianwertes erreicht: Bulgarien, Slowenien, Frankreich und Portugal.

In Österreich werden Mindestlöhne nicht gesetzlich, sondern sozialpartnerschaftlich beschlossen. Das österreichische Modell entspricht schon dem EU-Vorschlag. Doch auch in den sechs Ländern, in denen Mindestlöhne sozialpartnerschaftlich beschlossen werden, werden viele trotzdem geringer entlohnt – zwischen zwei und 55 Prozent. Betroffen sind vor allem Frauen, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, Beschäftigte in der Landwirtschaft, Berufsanfänger, Lehrlinge und Praktikanten.

Die Mindestlöhne unterscheiden sich teilweise gravierend – 312 Euro sind es in Bulgarien, 2.142 Euro in Luxemburg. Der höchste Mindestlohn beträgt beinahe das Siebenfache des geringsten. Diese Unterschiede bleiben auch bestehen, wenn man das unterschiedliche Preisniveau und die Kaufkraft miteinbezieht.

Die möglichen Änderungsvorschläge in der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen sollen dann in den Vorschlag eingearbeitet werden.

Die EU schlägt eine Initiative für einen europaweit einheitlichen Rahmen für Mindestlöhne vor. – Foto: Pixabay/AKuptsova
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