Nun müssen auch Kontaktpersonen der Kategorie 2 zum Corona-Test. – Foto: Pixabay/Alexandra_Koch
Gesundheit
23.03.2021

Kontaktpersonen der Kategorie 2 müssen zum Corona-Test

Wegen der britischen Virus-Variante müssen nun in ganz Kärnten Kontaktpersonen der Kategorie 2 zum Corona-Test. Auch in der Ortschaft Hochegg (Gemeinde Stockenboi) gelten ab morgen Ausreise-Kontrollen. Plus: In welcher Form sind heuer Osterfeuer erlaubt?

Das Corona-Koordinationsgremium des Landes legte heute fest, dass künftig in ganz Kärnten alle Kontaktpersonen der Kategorie 2 zum Corona-Test geladen werden. Im Bezirk Hermagor wurde diese Vorgehensweise ja schon angewandt. Der Grund ist die britische Virus-Variante. Fixiert wurde auch, dass drei Testbusse ab Anfang April 15 Gemeinden anfahren, halbtags sollen Tests angeboten werden. Auch dafür muss man sich vorher via oesterreich-testet.at anmelden.

Ausreise-Kontrollen in Hochegg

Ab morgen, Mittwoch (24. März 2021), gelten auch in der Stockenboier Ortschaft Hochegg stichprobenartige Ausreise-Kontrollen. Die Verordnung gilt bis einschließlich 31. März. Auch die Bewohner von Hochegg können sich im Mehrzweckhaus Zlan testen lassen, wo bisher 342 Tests abgenommen wurden – nur zwei davon waren positiv.

Regelung von Osterfeuern

Auch die Oster-Feierlichkeiten waren Thema. Nicht zulässig sind laut Verordnung des Bundes einmal jährlich stattfindende Ostermärkte und das Abbrennen von Osterfeuern im Rahmen einer organisierten Veranstaltungen (z. B. durch eine Dorfgemeinschaft).

Erlaubt sind Osterfeuer allerdings im öffentlichen Raum zwischen 6 und 20 Uhr, wenn nicht mehr als vier Personen zusammenkommen (maximal zwei verschiedene Haushalte) – zuzüglich höchstens sechs Minderjährigen. Ab 20 Uhr (bis 6 Uhr) gelten die Ausgangsbeschränkungen. In dieser Zeit dürfen aber auch Osterfeuer abgebrannt werden – alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt. Und es gibt weitere Ausnahmen: In der Zeit der Ausgangsbeschränkungen darf auch der nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner dabei sein, weiters einzelne engste Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) oder enge Bezugspersonen, mit denen man mehrmals wöchentlich Kontakt hat. Doch: Auf der einen Seite dürfen nur Personen aus höchstens einem Haushalt, auf der anderen nur eine Person gleichzeitig beteiligt sein.

Nun müssen auch Kontaktpersonen der Kategorie 2 zum Corona-Test. – Foto: Pixabay/Alexandra_Koch
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