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Leben
15.12.2023

Mit psychosozialer Beratung zu mehr Resilienz

Die neue LSB-Verordnung stellt einen Meilenstein in der Aufwertung des Berufsbildes dar. Sichtbares Zeichen ist künftig das Gütesiegel.

Psychosoziale Beratung steht für ein präventives Konzept der Gesundheitsvorsorge, das auch in der Wirtschaft großen Anklang findet. Welche Angebote speziell für Unternehmen bereitgestellt werden und warum die neue Verordnung ein wichtiges Fundament für die qualitative Weiterentwicklung des Berufsbildes darstellt, erklärt Fachgruppenobfrau KommR Irene Mitterbacher im Interview.

YAvida: Welche Besonderheiten weist die psychosoziale Beratung gegenüber anderen Interventionsmethoden auf?

Irene Mitterbacher: Psychosoziale Berater:innen unterstützen Menschen dabei schwierige Situationen in Alltag und Beruf zu meistern. Im Fokus steht immer die gesamte Lebenswelt und die Möglichkeiten der Lebensbewältigung der Betroffenen, sprich: das soziale Umfeld und die gesellschaftlichen Lebensbedingungen sowie deren Veränderung. Eine Interventionsmöglichkeit noch bevor weitergehende Krankenstände oder teuere Behandlungen notwendig werden, ist eines der Kernelemente psychosozialer Beratung. Der Präventionscharakter kann nicht genügend hervorgehoben werden. Es ist daher empfehlenswert, professionelle Angebote der psychosozialen Beratung frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Einhergehend damit steht auch das Ziel, mehr Selbstbestimmung und Autonomie im Umgang mit Belastungen, Veränderungen und Krisen zu erreichen, was zu einer höheren Resilienz führt. Psychosoziale Beratung kann gleichzeitig auch zu einer Linderung bereits bestehender psychischer bzw. psychosomatischer Leiden beitragen. Damit wird das Gesundheitssystem direkt und unmittelbar entlastet.

Welche Angebote gibt es speziell für Unternehmen?

Mentales Wohlbefinden wird immer mehr zum Erfolgsfaktor am Arbeitsplatz. Psychosoziale Beratung kann in diesem Kontext in verschiedenen Formen – von Einzelgesprächen bis hin zu Gruppensitzungen – unterstützen. Themen wie Stressmanagement, Konfliktlösung, Umgang mit Krisen und persönliche Entwicklung stehen dabei oft im Fokus, aber auch private und familiäre Themen, die das Wohlbefinden beeinflussen, haben Platz. Eine immer beliebtere Methode im beruflichen Umfeld ist die Supervision. Der Bedarf ist steigend, zahlreiche Betriebe nehmen das Angebot bereits für ihre Mitarbeiter:innen in Anspruch. Mithilfe der Supervision wird ein Blick auf das berufliche Geschehen aus einer „Metaperspektive“ geworfen. Das ermöglicht den Beteiligten eine Reflexion ihres beruflichen Handelns und ihrer beruflichen Identität. In der Supervision werden anlassbezogen einzelne Entscheidungshilfen gegeben und gleichzeitig Mobbing und Burnout vorgebeugt. Aus meiner Sicht ist die Supervision ein wirksames Konzept, um Qualität und Zufriedenheit am Arbeitsplatz sowohl für Mitarbeiter:innen als auch für Führungskräfte zu verbessern.

„Eine immer beliebtere Methode im beruflichen Umfeld ist die Supervision. Der Bedarf ist steigend, zahlreiche Betriebe nehmen das Angebot bereits für ihre Mitarbeiter in Anspruch.“

Irene Mitterbacher

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Welche Änderungen bringt die im September 2022 in Kraft getretene Ausbildungsverordnung mit sich?

Mit der neuen Verordnung wird das Bemühen sichtbar, den Berufsstand der psychosozialen Beratung mittels akademisch-universitärer Ansprüche und einer staatlichen, einem Bachelor-Grad gleichwertigen Befähigungsprüfung (EQR/NQR Level VI) auf eine neue professionelle Basis zu stellen: Erstens betreffend der Gleichwertigkeit der psychosozialen Beratung gegenüber anderen beratenden Berufen, die sich mit psychischer Gesundheit beschäftigen; zweitens betreffend einer positiven und inhaltlich eigenständigen Abgrenzung zur Psychotherapie und weiteren mit psychischen Problemen befassten Berufsgruppen und drittens betreffend der Absicherung der Qualität von Beratung als wichtigen Schritt der Verankerung von Prävention als vierte Säule des Gesundheitssystems, womit psychosoziale Beratung bei Sozialversicherungen und anderen Institutionen als zu fördernde Sozial- und Gesundheitsleistung etabliert wird – ähnlich wie es in der betrieblichen Gesundheitsförderung schon in Ansätzen der Fall ist. Zudem wurde auch das Gütesiegel „staatlich geprüft“ implementiert, mit welchem psychosoziale Berater:innen künftig die Möglichkeit haben die für den Beruf erforderliche Qualifikation gegenüber Ihren Klient:innen durch die Ablegung der staatlichen Befähigungsprüfung sichtbar zu machen.

„Mit der neuen Verordnung wird der Berufsstand der psychosozialen Beratung auf eine neue professionelle Basis gestellt, auch betreffend der Gleichwertigkeit gegenüber anderen beratenden Berufen, die sich mit psychischer Gesundheit beschäftigen.“

Irene Mitterbacher

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ZUR PERSON

KR IRENE MITTERBACHER

ist diplomierte Lebens- und Sozialberaterin in eigener Praxis, Fachgruppenobfrau Personenberatung und Personenbetreuung in Kärnten, Vorstandsmitglied des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung in der WKÖ, Spartenobfrau-Stellvertreterin in Kärnten.

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