Das Team von Fink + Partner Rechtsanwälte: Klaus Haslinglehner, Bernhard Fink, Michael Lassnig, Bernd Peck, Kornelia Kaltenhauser und Peter Bernhart (von links) © Kaerntenphoto
Gesundheit
16.04.2021

Mobbing am Arbeitsplatz als Gesundheitsrisiko?

Man hört immer wieder, dass jemand am Arbeitsplatz gemobbt wird. Es ist klar, dass langfristiges Mobbing nicht nur die psychische, sondern auch die körperliche Gesundheit beeinträchtigt. Was kann man rechtlich unternehmen, wenn man davon betroffen ist? Rechtsanwalt Dr. Bernd Peck klärt auf. (Anzeige)

In Österreich gibt es kein eigenes Mobbinggesetz. Die Gerichte haben aber aus allgemeinen Grundprinzipien des Arbeitsrechtes eine Mobbing-Definition erarbeitet. Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen und Kolleginnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen (sog. Bossing). Die angegriffene Person ist dabei unterlegen und wird systematisch, während längerer Zeit mit dem Ziel und dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen. Dies führt zur zunehmenden Isolierung des Betroffenen. Mobbinghandlungen können in unrichtigen Vorwürfen, bewusstem Verdrehen von Tatsachen, Zurückhaltung von Informationen, Verweigerung von Anerkennung, Beschimpfungen oder sogar in Tätlichkeiten bestehen.

Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer die sogenannte Fürsorgepflicht. Diese Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer möglichst geschützt werden. Daraus haben die Gerichte abgeleitet, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vor Mobbing schützen muss. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, einen Beitrag zur Lösung derartiger Konflikte zu erarbeiten. Die Auswahl der zu ergreifenden Mittel obliegt dem Arbeitgeber. Verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht, kann dem Arbeitnehmer bei gravierenden Fällen das Recht zustehen, seine eigene Arbeitsleistung zu verweigern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar ein vorzeitiger Austritt des Betroffenen möglich – beispielsweise bei Gesundheitsgefährdung.

Schadenersatz möglich

Sofern das Mobbing eine psychische Beeinträchtigung mit „Krankheitswert“ aufweist, kann der Arbeitnehmer auch Schadenersatz gegen den Arbeitgeber geltend machen. Es führt aber nicht jedes Mobbing automatisch zu Schadenersatzansprüchen, sondern muss dieses eine derartige Intensität erreichen, dass daraus eine Erkrankung folgt. Bloße Unlustgefühle, Unbehagen, subjektive Empfindsamkeiten, Schlafstörungen reichen nicht aus: Depressionen oder Burnout müssen ärztlich als Krankheit diagnostizierbar sein. Dann können Schmerzensgeld und Ersatz von Therapiekosten gefordert werden.

Es kann durchaus schwierig sein, diese Ansprüche durchzusetzen. Die Beweislast für das Eintreten des Schadens hat der betroffene Mitarbeiter. Wichtig ist, dass die Vorgesetzten um das Mobbinggeschehen wissen und trotzdem nichts tun. Erst wenn eine innerbetriebliche Streitschlichtung scheitert und das Mobbing fortgeführt wird, kann man Schadensersatzansprüche geltend machen.

Fazit: Fühlt sich ein Arbeitnehmer gemobbt, kann er einen vorzeitigen Austritt erklären oder Schadenersatz geltend machen. Als ersten Schritt sollte man sich an den Vorgesetzten wenden und um Abhilfe/Schutz ersuchen. Aus Beweisgründen sollte man ein Mobbingtagebuch führen und auch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen bzw. den Betriebsrat kontaktieren. Der Arbeitgeber sollte versuchen, den Mobbingkonflikt zu entschärfen. Die Schwierigkeit besteht darin, die jeweils vernünftige Maßnahme zu finden.

Das Team von Fink + Partner Rechtsanwälte: Klaus Haslinglehner, Bernhard Fink, Michael Lassnig, Bernd Peck, Kornelia Kaltenhauser und Peter Bernhart (von links) © Kaerntenphoto
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