Neu: Digitale Erstberatung zu Gleichbehandlungsthemen
In ihrer Funktion als österreichische Gleichbehandlungsstelle unterstützt die Gleichbehandlungsanwaltschaft Personen mit Diskriminierungserfahrungen, hilft Gleichstellung in Unternehmen zu fördern und informiert die Öffentlichkeit über Gleichstellungsthemen. Weil viele Menschen, die Diskriminierung erleben, oft vor großen Barrieren beim Zugang zum Recht stehen – nicht zuletzt, weil es schwierig ist, die richtigen Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden – hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft nun die Digitale Erstberatung ins Leben gerufen.
Starkes Netzwerk erleichtert Zugang zum Recht
Durch das neue Tool, das bereits live und für alle zugänglich ist, bekommen Betroffenen schneller die Hilfe, die sie brauchen. Die Digitale Erstberatung der Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet
- eine erste rechtliche Einschätzung der Situation,
- zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten und nächste Schritte auf und
- leitet gezielt an relevante Stellen vor Ort weiter.
Betroffene finden online alle wichtigen Anlaufstellen direkt auf einen Blick – was langes und mühsames Suchen erspart. Indem die Plattform österreichweit Informationen bündelt und direkt auf bestehende Unterstützungsstrukturen verweist, wird auch die Zusammenarbeit aller Akteur:innen im Bereich Antidiskriminierung gestärkt. So erhalten mehr Menschen rasch und unkompliziert Hilfe und Zugang zu den richtigen Stellen.
WISSENSWERT
In ihrer Funktion als österreichische Gleichbehandlungsstelle für den privaten Arbeitsmarkt berät die Gleichbehandlungsanwaltschaft Menschen, die von sexueller Belästigung oder Benachteiligungen und Abwertungen aufgrund der Diskriminierungsgründe Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung und sexuelle Orientierung in ihren Arbeitsverhältnissen betroffen sind. Auch Personen, die aufgrund ihrer Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen Nachteile erleben, können sich an das Team der Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.
Außerhalb der Arbeitswelt werden Menschen unterstützt, wenn sie aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gütern oder im Rahmen von Dienstleistungen benachteiligt werden.